Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
Whittaker, Bundestag, Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, Nachhaltigkeit, Rente, Inklusive, Teilhabe, CDU, Menschen, Rastatt, Baden-Baden,
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Wie geht es weiter mit dem Brexit?

[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]Am 23. Juni 2016 ging auch für mich ein Traum zu Ende. Als Halb-Brite war ich immer stolz darauf, die Europäische Union aus der Perspektive zweier Mitgliedsländer betrachten zu dürfen. Vor diesem Hintergrund war der Brexit für mich ein großer Schock.[/vc_column_text][vc_empty_space height=“15px“][vc_column_text]Seit diesem Ereignis hat sich einiges getan. David Cameron ist nicht mehr Premierminister Großbritanniens, stattdessen zieht nun Theresa May in der Downing Street die Fäden. Sie steuert mit ihrer Regierung schnurstracks auf den Brexit zu. Nach Monaten des Wartens wird in Brüssel in den kommenden Tagen die Austrittsmitteilung der britischen Regierung erwartet. Danach können die Verhandlungen beginnen. Ich darf die Verhandlungen innerhalb der Arbeitsgruppe Brexit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begleiten. Dort vertreten meine Kollegin Antje Lezius und ich die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales.[/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text]

Was ist bei den Verhandlungen wichtig?

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  • Es sind mindestens zwei Abkommen zu verhandeln: Ein bilaterales Austrittsabkommen (im Verfahren nach Art. 50 EUV) und ein multilaterales Wirtschafts- bzw. Statusabkommen (im regulären Verfahren nach Art. 218 AEUV).
  • Unklar ist, ob die genannten Abkommen parallel verhandelt werden oder zeitversetzt.
  • Bisher besteht Großbritannien darauf, den EU-Grundpfeiler des freien Personenverkehrs abzulehnen.
  • Unsicherheiten müssen hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg geräumt werden (z. B. Pensionsansprüche).
  • Der Verhandlungsprozess ist vertraglich auf zwei Jahre begrenzt (kann nur durch einstimmiges Votum der Mitgliedsstaaten verlängert werden) und soll vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 abgeschlossen sein.

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Wie sieht ein möglicher Zeitplan aus?

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