Abgeordnetenwatch | Kai Whittaker
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
Whittaker, Bundestag, Arbeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, Nachhaltigkeit, Rente, Inklusive, Teilhabe, CDU, Menschen, Rastatt, Baden-Baden,
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26.01.2023

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben von T. Schnepf

[vc_column_text]Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von privaten PV Anlagen (Inbetriebnahme 2020 bis 2022) bis 30kWp von der Umsatzsteuer befreit?

 

Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

am 04.05.2022 wurde meine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Um die Mehrwertsteuer wieder zurück zu bekommen, verzichtete ich auf die Kleinunternehmerregelung und muss nun für weitere 5 Jahre Umsatzsteuer für den eingespeisten und selbst verbrauchten Strom zahlen. Neuanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, sind gänzlich von der Umsatzbesteuerung befreit.

 

Rückwirkend zum 01.01.2022 können auch keine Sonderabschreibungen bei der Einkommenssteuererklärung für Bestands- und Neuanlagen geltend gemacht werden. Somit sind die Betreiber von PV-Anlagen mit Inbetriebnahme 2022 die Verlierer der Energiewende, da diese Personen von keinen steuerlichen Vorteile mehr profitieren können. „Für die Energiewende müssen diese Personen noch Geld drauf legen“. Hier wurde einiges nicht zu Ende gedacht.

 

Bitte setzen Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung von PV-Bestandsanlagen ein.

 

Viele Grüße aus Gaggenau.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schnepf,

 

danke für Ihre Anfrage.

 

Wie Sie beschreiben, haben Sie unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Regelung davon abgesehen, die Kleinunternehmerregelung zu wählen, bei der keine Umsatzsteuer anfällt, sondern statt dessen ein Unternehmen angemeldet, um 19 Prozent Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer erstattet zu bekommen. Infolgedessen unterliegen alle Eigenverbräuche und Umsätze der Umsatzsteuer.

 

Die Schlechterstellung der Anlagen, die im Jahr 2022 in Betrieb genommen wurden, hat meine Fraktion im parlamentarischen Verfahren thematisiert. Leider war die Ampel jedoch nicht bereit, den 0%-Steuersatz auch für 2022 zu beschließen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker

[/vc_column_text]

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20.07.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Energie von R. Kazmaier

[vc_column_text]Sind Sie für Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ?

 

Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

das begeistert mich ungemein – Sonntagsfahrverbot, Höchstgeschwindigkeit auf Autob. – wie früher. Damit wird erheblich Energie gespart werden. Das kann ja nur für „Normalautos“ gelten.
Nun habe ich kürzlich einen MB-EQS-Elekt. gekauft und eine eigene Ladestation installiert – also können o. a. Einschränkungen nicht für mich gelten, oder wie, oder was?

 

Viele Grüße aus Baden-Baden[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Kazmaier,

 

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

 

Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt uns deutlich auf: Wir müssen uns von Gasimporten aus Russland unabhängig machen. Der kommende Winter wird eine große Herausforderung. Deshalb gilt es schon jetzt, so viel Gas einzusparen wie möglich. Die Verstromung von Gas spielt auch eine nicht zu vernachlässigende Rolle, insbesondere um die Schwankungen der erneuerbaren Energiequellen auszugleichen. Deshalb gilt es auch, Strom zu sparen.

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plädiert für mehr Biogas, für eine Nutzung der Braunkohlereserven und für eine längere Laufzeit der drei verbleibenden Kernkraftwerke. Auch ein zeitlich beschränktes Tempolimit kann zu Kraftstoffeinsparungen führen und wird deshalb aktuell diskutiert. Ein Gesetzesentwurf dazu liegt aktuell noch nicht vor, weshalb ich Ihre Frage nicht final beantworten kann. Wenn E-Autos bei höheren Geschwindigkeiten aber auch mehr Strom verbrauchen erscheint es mir nicht schlüssig, bei dieser Frage zwischen konventionellen und elektrischen Antrieben zu differenzieren.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

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27.05.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Arbeit und Beschäftigung von C. Lange

[vc_column_text]Wieso spielen Sie absichtlich Menschen gegeneinander aus?

 

Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

Sie haben in Ihrer Bundestagsrede vom 19. Mai 2022 gefragt: „Wie wollen Sie erklären, dass ein Arbeitssuchender, der sich weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, von der Gesellschaft weiterhin bezahlt wird, während die Lidl-Kassiererin weiterhin arbeiten und Steuern zahlen muss?“

 

Mit Ihrer Frage implizieren Sie, dass der Staat sich durch Steuereinnahmen finanziert. Diese Implikation ihrerseits wird immer wieder in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten widerlegt (einige verlinke ich Ihnen am Ende).

 

Daher nun meine Frage: Wieso spielen Sie absichtlich Menschen gegeneinander aus, um eine politische Agenda zu verfolgen und behaupten, dass eine ohnehin schon schlecht verdienende Lidl-Kassiererin den „faulen“ Hartz-IV-Empfänger mitfinanziert, obwohl dies erwiesenermaßen nicht der Fall ist?

 

Freundliche Grüße
Carlo Lange

 

Ehnts (2020)
Berkeley, A., Ryan-Collins, J., Tye, R., Voldsgaard, A. and Wilson, N. (2022[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Lange,

 

danke für Ihre Frage und das Interesse an dem wichtigen Thema Arbeitslosigkeit. Sie zitieren Sie mich richtig, verkürzen aber was ich sagte.

 

Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass ich das Aussetzen von Sanktionen WEDER einer arbeitenden Person erklären kann, NOCH einem arbeitssuchenden Menschen, der sich an alle Regeln hält und mitwirkt. Beiden Gruppen ist es ungerecht gegenüber und spielt sie in keinster Weise gegeneinander aus.

 

Zudem bin ich in meiner Rede auch explizit darauf eingegangen, dass nur ein sehr kleiner Teil der Arbeitssuchenden die Mitwirkung verweigert und der größte Teil von Sanktionen überhaupt nicht betroffen ist.

 

Weder spiele ich Menschen, die oftmals in einer sehr schwierigen Lage sind, gegeneinander aus, noch behaupte ich Hartz-IV Empfänger seien „faul“.

 

Ich finde es schade, dass Sie zu diesen Schlüssen kommen. Gerne können Sie meine Rede auch noch einmal anschauen: https://dbtg.tv/cvid/7536607

 

Viele Grüße
Kai Whittaker[/vc_column_text]

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18.05.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Außenpolitik und internationale Beziehungen von D. Seiler

[vc_column_text]Hallo wie stimmen Sie zu Sanktionen gegen Russland ab[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Seiler,

 

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich stehe vollumfänglich hinter der Ukraine, unterstütze die Lieferung von schweren Waffen und habe mich öffentlich für einen Importstopp von russischem Öl und Gas ausgesprochen. Das gestrige Sanktionsdurchsetzungsgesetz der Ampel-Regierung hat meine Fraktion allerdings abgelehnt. Wir halten es für zu zaghaft. Die russischen Oligarchen müssen die EU-Sanktionen auch in Deutschland endlich zu spüren bekommen. In einem eigenen Antrag haben wir für einen härteren Sanktionskurs geworben, welche die Ampel-Fraktionen bedauerlicherweise abgelehnt haben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

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09.04.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit von R. Bingener

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

Sie haben am 7.4. als einer von nur 3 CDU/CSU-Abgeordneten für den Antrag zur Impfpflicht der Gruppe „Baehrens/Janecek u.a.“ gestimmt. Warum?

 

Danke, bleiben Sie gesund![/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Bingener,

 

danke für Ihre Nachricht.

Seit Beginn der Pandemie habe ich den Standpunkt vertreten: „Gesundheit zuerst“. Bundesweit starben bislang über 130.000 Menschen an oder mit Corona. Auch wenn der Großteil der Infektionen milde verläuft, liegt die tägliche Zahl an Todesfällen bei über 300. Diese Zahlen betrüben und beschämen mich.

 

Für mich ist klar: Wir brauchen eine Impfpflicht ab 18 Jahren mit einem Impfregister als robuste Überprüfungsgrundlage. Diese Option stand jedoch nicht zur Abstimmung.

 

Auch wenn ich den Antrag „Impfpflicht ab 60“ nicht für optimal halte, sah ich hier einen Schritt in die richtige Richtung: Leben zu retten und schnellstmöglich in eine endemische Lage zu kommen, ohne erneute „Wellenbrecher“-Maßnahmenpakete, welche unseren Alltag stark einschränken und unsere Wirtschaft belasten. Ich habe deshalb für die Impfpflicht ab 60 gestimmt.
Dieser Antrag fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Danach wurde für den Unionsantrag abgestimmt. Die CDU/CSU war die einzige Fraktion, die von Anfang an ein Impfregister gefordert hat. Die Einführung eines Impfregisters halte ich für grundlegend wichtig. Nur wenn der Staat weiß, wer wann welchen Impfstoff bekommen hat, können Zweifler gezielt angeschrieben und die Impfpflicht auch kontrolliert werden. Ich habe deshalb für den Unionsantrag abgestimmt, auch wenn für mich die Einführung eines robusten Impfregisters nicht ausschließt, schon jetzt eine Impfpflicht einzuführen.

 

Ich wünsche auch Ihnen gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

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03.02.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Arbeit und Beschäftigung von R. Großmann

[vc_column_text]Wie viel nicht geimpfte Pflegekräfte und Ärzte, werden voraussichtlich wegen der berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Werden dann nicht viele Menschen durch mangelnde medizinische Versorgung sterben?

 

Sehr geehrter Herr Whittaker,
was geschieht, wenn die Infektionen überall zunehmen, aber viele Pflegekräfte in den Altenheimen und Krankenhäusern, sowie viele Ärzte, wegen einer berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Mit wie viel Tausend Kündigungen, auch in den Arztpraxen, ist bundesweit zu rechnen? Wird so nicht der Pflegenotstand während einer „Corona Welle“ vergrößert? Mit welchen Folgen? Kann dann nicht die Gesundheitsversorgung auch nachhaltig beeinträchtigt werden?
Sollen die Berufsvorbote, nach ihrer Ansicht, wieder zurückgenommen werden?
Wie wird so ein Berufsverbot eigentlich noch begründet? Zeigen nicht die schnell steigenden Infektionszahlen in Ländern und Orten mit hoher Impfquote wie Portugal, Israel und Bremen, dass sich sehr viele Geimpfte infizieren und das Virus weitergeben?

» https://www.corona-in-zahlen.de/bundeslaender
Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Großmann,

 

danke für Ihre Nachricht. Ich nehme an, Sie schreiben mich an, da ich mich für eine Impfpflicht ausgesprochen habe. Gerne begründe ich Ihnen meine Haltung:

Es beginnt das dritte Corona-Jahr, wir stecken mitten in der vierten Welle. Die Zahl der Geimpften steigt nicht mehr wirklich, dafür die Zahl der „Spaziergänge“ gegen Corona-Maßnahmen.
Als Politiker muss ich auf die neue Wirklichkeit reagieren. Fast 25 Prozent der Bevölkerung sind ungeimpft. Wenn wir diese Pandemie endlich hinter uns lassen wollen, dann brauchen wir eine extrem hohe Impfquote. Wir werden die Pandemie nur hinter uns lassen können, wenn sie zur Endemie wird, das Virus also frei zirkuliert, sich damit jeder über kurz oder lang infiziert und das Gesundheitswesen trotzdem nicht überlastet wird.

 

Das geht nur, wenn es relativ wenige Fälle mit schweren Verläufen gibt, ähnlich wie bei den jährlichen Grippe-Wellen. Dann hätten wir wieder unser altes Leben ohne „Maßnahmen“ zurück.
Wenn wir jetzt das Virus einfach laufen ließen, dann würden zu viele Leute schwer erkranken. Auch wenn Omikron etwas milder im Verlauf ist, wäre die absolute Zahl an schweren Verläufen zu hoch.
Ich finde, dass eine Impfung die mildere Maßnahme ist als die vielen Corona-Maßnahmen. Sie schränken aus meiner Sicht die Grundrechte viel stärker ein: Kinder haben bis heute keinen verlässlichen Präsenzunterricht, Unternehmer machen weniger Geschäft, Kulturveranstaltungen können nicht stattfinden, wir müssen uns überall registrieren. Ich empfinde das bis heute als nicht normal. Deshalb erscheint mir die Impfpflicht verhältnismäßiger als diese Unzahl von Vorschriften.
Wie diese umgesetzt wird, muss jetzt noch geklärt werden. Denkbar wäre angesichts der vielen Menschen stufenweise vorzugehen.
Es ist sinnvoll, mit den Gesundheitsberufen zu beginnen, da dort die Ansteckungsgefahr und Gefährdung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen groß ist.

 

Auch die Sanktionierung muss klar sein, damit die Regeln auch konsequent durchgesetzt werden können. Das wird jetzt die Aufgabe der nächsten Wochen sein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

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28.01.2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Bau- und Wohnungswesen von A. Schrade

[vc_column_text]Die von der CDU-Regierung beschlossenen Verträge der KfW-Förderung enden planmäßig, warum lasten Sie diese von ihnen vereinbarte Entscheidung der neuen Regierung an?

 

» KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 endet
Schauen sie sich doch ihre eigenen Beschlüsse an. Haben sie jetzt schon vergessen, was sie gesetzlich geregelt haben? Sind sie immer noch orientierungslos? Wann finden sie denn endlich die neue Orientierung? Und wie sieht diese Neu-Orientierung denn aus?
Dieses orientierungslose, beschuldigende Kasperletheater, das ihre Fraktion jeden Tag im Bundestag aufführt, ist zum Lachen. Leider sind die Entscheidungen, die ihre Fraktion in den 16 Jahren der CSU/CDU-Herrschaft getroffen haben, für das Volk nicht zum Lachen. Die Schere Arm/Reich haben sie immer weiter vergrößert. Das Geld haben sie den Vorstandsbossen und Aktionären Geschenkt. Deutsche Steuergelder die durch ihre schmutzigen Subventionen ihre Portemonnaies gefüllt haben.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schrade,

 

danke für Ihre Frage, die Sie im gleichen Wortlaut auch an andere Abgeordnete gestellt haben.

Gerne beantworte ich diese wie folgt:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde vor Ablauf des Programms von einem Tag auf den anderen gestoppt. 24.000 gestellte Anträge auf die KfW-Förderung werden nicht bewilligt, 22.000 davon stammen von Privathaushalten. Das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich auf die Förderung verlassen haben und zeigt einen Mangel an Respekt vor dem Bedürfnis der Menschen nach Planungssicherheit.

 

Meine Fraktion fordert daher die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, den Förderstopp zurückzunehmen und bereits gestellte Anträge zu bearbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-benecke-10-2021-02″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

02.10.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen von J. Benecke

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker, Ihre Partei schürte im Wahlkampf immer aggressiver Angst vor angeblichen „Enteignungen“ der Grünen und Linken. Warum laufen im Bund unter CDU-Regierung derzeit fast 150 Enteignungsverfahren gg. hauptsächlich Privatpersonen?

 

Sehr geehrter Herr Whittaker,
Ihre Partei schürte im Wahlkampf immer aggressiver die Angst vor angeblichen „Enteignungen“ der Grünen und Linken.
Warum laufen dann im Bund unter CDU-Regierung derzeit fast 150 Enteignungsverfahren gegen hauptsächlich Privatpersonen, unter anderem als Schützenhilfe der Privatwirtschaft (Kohleindustrie), der Autowirtschaft (Autobahnbau)?
Wie können Sie selber so viele Enteignungen anstrengen, noch dazu um so schädliche Dinge wie Kohlekraft umzusetzen, wenn Sie doch gleichzeitig gegen Enteignungen wettern?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Benecke,

erneut danke für Ihre Nachricht.

 

Mir liegen aktuell keine Angaben zu laufenden Enteignungsverfahren vor. Im Zusammenhang mit dem Bau von Autobahnen und Bundesstraßen können Enteignungen aber durchaus vorkommen. Sie sind laut Bundesfernstraßengesetz zulässig, wenn sie zur Ausführung eines bestimmten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig sind und laut Artikel 14 Grundgesetz dem Allgemeinwohl dienen. Das ist aber die Ausnahme, denn in der Regel werden die benötigten Flächen für den Straßenbau einvernehmlich per Kaufvertrag erworben. Wenn das nicht möglich ist, gibt es für enteignete Grundstücksinhaber eine Entschädigung, die sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet.

 

Massenenteignungen, wie sie von Linken und Grünen in Berlin propagiert werden, lehnt die CDU ab. Solche Enteignungen schaffen keine einzige neue Wohnung, kosten den Steuerzahler aber Milliarden.

 

Viele Grüße
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-benecke-10-2021-01″ css=“.vc_custom_1633610025027{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1633610034332{background-color: #efefef !important;}“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

02.10.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Lobbyismus & Transparenz von J. Benecke

[vc_column_text]Wann wird die CDU wahre Transparenz auch nach innen zulassen, und damit Portale wie abgeordnetenwatch.de überflüssig machen?

Sehr geehrter Herr Whittaker,

die CDU macht seit Jahren aktiv Politik zur Ausspähung der Privatsphäre ihrer Bürger, z.B. durch das Durchsetzen der Vorratsdatenspeicherung, durch Spionagesoftware, mit Staatstrojanern und Lobbyismus für mehr Befugnisse der Polizei – obwohl vielfach bewiesen wurde, dass diese Aushöhlung der Privatsphäre keine relevnaten kriminalistischen Vorteile bringt.Gleichzeitig blockieren CDU-Politiker aber jedwede Form von Offenheit nach innen, z.B. was Lobbytreffen, Finanzierungen, Parteispenden und Nebentätigkeiten angeht. Und das, obwohl es hier um die Steuergelder der Bürger geht, oft in Millionenhöhe. Hier wird plötzlich die Privatsphäre ganz hochgehalten. Das nach jahrelangem Kampf TROTZ CDU verabschiedete Lobbyistenregister zählt nicht als Lösung, es ist nämlich – auch von der CDU – bis zur Wirkungslosigkeit verwässert worden.

Wann wird Ihre Partei endlich für wahre Transparenz einstehen, alle Korruptionsfälle aufdecken & konsequent und hart sanktionieren?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Benecke,

danke für Ihre Nachricht.

 

Ihrer Aussage, die CDU mache seit Jahren aktiv Politik zur Ausspähung der Privatsphäre der Bürger, widerspreche ich entschieden. Ich darf Sie bspw. darauf hinweisen, dass der Bundestag im Mai mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) beschlossen hat, mit dem verbesserter Datenschutz und ein besserer Schutz der Privatsphäre verbunden ist.

 

Mit dem von Ihnen kritisierten verpflichtenden Lobbyregister schaffte der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das geplante Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Es bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
Der Gesetzesvorschlag ging übrigens auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück.

 

Meine Partei steht für Transparenz. Etwaige Verfehlungen werden selbstverständlich sanktioniert.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-kreuzinger-08-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

30.08.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit von A. Kreuzinger

[vc_column_text]Sehr geehrter Hr. Whittaker,

erkennen Sie zur Verbesserung des Gesundheitssystems auch die Notwendigkeit & Dringlichkeit dem Beruf „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ mehr Anerkennung zu verleihen?

Das Gesundheitswesen würde deutlich entlastet, wenn an mind. 2 Stellen dem Beruf des Heilpraktikers (m/w/d) für Psychotherapie* eine Legitimation eingeräumt würde:

 

  1. Durchführung von Präventionskursen (z. B. bei Stress oder zur Vorbeugung von Suchtverhalten)
    nach § 20 SGBV, d. h. die Leistungen des HP Psych* von den Krankenkassen anerkannt/Kosten übernommen werden -> schnellerer Zugang für Bedürftige mit psychischen Belastungen, Vorbeugen möglicher psychischer Erkrankungen -> Ziel Erhalt von Arbeits- & Leistungsfähigkeit
  2. Analog dazu die Durchführung von Coaching/Beratung psychisch belasteter Klienten im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen durch Arbeitsagenturen/Jobcenter. Auch hier wäre hilfreich, wenn die Leistungen der HP Psych* von der BA & Jobcentern übernommen würden.
    Um auch auf diesem Wege o. g. Ziel zu verfolgen.
    HP Pych* haben hinreichende Qualifizierung (amtsärzlich überprüft) für die jeweils gesetzten Qualitätsstandards -> Abbau Bürokratie -> Kosteneinsparung

[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Kreuzinger,

danke für Ihre Nachricht.

 

Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit, inwieweit Reformbedarf des Heilpraktikerrechts besteht, bspw. mit Blick auf bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards und eine zeitgemäße Qualitätssicherung im Sinne einer verbesserten Patientensicherheit. Ich gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis berücksichtigt wird.

Sollten hieraus Gesetzesinitiativen resultieren, werde ich mich im Fall einer Wiederwahl eingehend mit ihnen befassen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-ludwig-08-2021-02″ css=“.vc_custom_1629971571350{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1629971525067{background-color: #efefef !important;}“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

19.08.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit von D. Ludwig

[vc_column_text]Herr Whittaker, Sie schrieben: „Da Grundrechte keine Privilegien sind, müssen Einschränkungen von Grundrechten für vollständig Geimpfte aufgehoben werden.“ Denken Sie,Ungeimpfte haben keine Grundrechte?

Zur Erinnerung, hier der ganze Text meiner ersten Frage, auf die ich mich hier beziehe:

 

Herr Whittaker, wie stehen Sie zu „Impfpflicht durch die Hintertür“, und wie werden Sie zu einer Verlängerung der „Notlage“ abstimmen.

 

Ihre Antwort:
Sehr geehrter Herr Ludwig,
danke für Ihre Nachricht.

 

Statt der Einführung einer Impfpflicht müssen wir noch mehr Menschen mit unbürokratischen Impfangeboten erreichen. Da Grundrechte keine Privilegien sind, müssen Einschränkungen von Grundrechten für vollständig Geimpfte aufgehoben werden.
Wir haben im Juni das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für drei Monate festgestellt. Ob eine Verlängerung im September notwendig sein wird, hängt von der dann vorliegenden Situation ab, die derzeit noch nicht vollständig absehbar ist.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker

Wie soll dies zu §1GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ passen? Oder zum AGG? Wieso werden Grundrechte eingschränkt, nur weil man einer Empfehlung nicht folgt?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Ludwig,

 

die epidemische Situation mit der mittlerweile vierten Infektionswelle erfordert es, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, weiterhin Corona-Verordnungen zu erlassen. Hierum haben die Länder den Bundestag einstimmig gebeten, es geht also nicht um parteipolitische Interessen. Ob durch diese Verordnungen Grundrechte aus gutem Grund vorübergehend eingeschränkt werden, hängt eben von der epidemischen Situation ab. Da immer mehr Menschen erkranken und auf die Intensivstation kommen, wäre es verantwortungslos, dies zu ignorieren. Allerdings muss meiner Meinung nach zukünftig nicht nur die Inzidenz zur Beurteilung der Situation herangezogen werden, sondern auch die Anzahl der Menschen, die wegen Corona-Infektionen auf die Intensivstation kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-ludwig-08-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

15.08.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit von D. Ludwig

[vc_column_text]Herr Whittaker, wie stehen Sie zu „Impfpflicht durch die Hintertür“, und wie werden Sie zu einer Verlängerung der „Notlage“ abstimmen.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Ludwig,

danke für Ihre Nachricht.

 

Statt der Einführung einer Impfpflicht müssen wir noch mehr Menschen mit unbürokratischen Impfangeboten erreichen. Da Grundrechte keine Privilegien sind, müssen Einschränkungen von Grundrechten für vollständig Geimpfte aufgehoben werden. 

 

Wir haben im Juni das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für drei Monate festgestellt. Ob eine Verlängerung im September notwendig sein wird, hängt von der dann vorliegenden Situation ab, die derzeit noch nicht vollständig absehbar ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-rendler-08-2021″ css=“.vc_custom_1629816076653{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1629816088833{background-color: #efefef !important;}“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

11.08.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit von O. Rendler

[vc_column_text]Sehr geehrte Hr. Whittaker,

 

es würde mich interessieren, ob sie sich für die Homöopatie als von den Krankenkassen zu bezahlende Behandlungsmethode einsetzen und wie sie zum Heilpraktikerberuf stehen.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Rendler,

 

die Homöopathie ist eine gesetzlich festgelegte besondere Therapierichtung. Jede Krankenkasse kann im Rahmen ihrer Satzungsleistungen auf freiwilliger Basis ihren Versicherten rezeptfreie Arzneimittel, auch pflanzliche und homöopathische Arzneimittel, erstatten. Dies wird von einigen Kassen angeboten, mit Erstattungsobergrenzen.
Patienten haben die Möglichkeit, diejenige Krankenkasse zu wählen, deren Angebot ihren persönlichen Präferenzen am besten entspricht. Das halte ich für richtig.

 

Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit, inwieweit Reformbedarf des Heilpraktikerrechts besteht, bspw. mit Blick auf bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards und eine zeitgemäße Qualitätssicherung im Sinne einer verbesserten Patientensicherheit. Sollten hieraus Gesetzesinitiativen resultieren, werde ich mich im Fall einer Wiederwahl eingehend mit ihnen befassen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-kaub-07-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

28.07.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema digitale Infrastruktur von S. Kaub

[vc_column_text]Hallo Herr Whittaker,

 

ich bin für die Bundestagswahl noch recht unentschlossen. Eines der wichtigsten Themen ist für mich aber die Digitalisierung. Ich bin auf der Suche nach der Partei, die hier die besten Antworten hat. Darum meine Frage an Sie: Was wollen Sie tun, damit möglichst schnell an den Schulen und Unis flächendeckend schnelles Internet verfügbar ist?

 

Es gibt leider immer noch viele Bildungseinrichtungen, an denen es keine funktionierenden WLAN-Netze gibt – einfach weil die Bandbreite nicht ausreicht…
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

 

Vielen Dank! Beste Grüße
Sascha Kaub[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Kaub,

danke für Ihre Nachricht.

 

Die zügige Verbesserung der an vielen Schulen ungenügenden Internetanschlüsse hat höchste Priorität.

Die Mittel und Wege hierzu haben wir auf Bundesebene geschaffen: Im Rahmen des Programms „DigitalPakt Schule“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dazu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnelle Internet-Anschluss der Schulstandorte.

 

Die Kommunen und Länder sind dafür verantwortlich, diese Fördermittel deutlich zügiger als bisher abzurufen und zielorientiert einzusetzen. Die Antragstellung läuft über die Schulträger an das Land. In Baden-Württemberg kann das unkompliziert online erledigt werden beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. Dennoch werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Deutschland nicht schnell genug abgerufen.

 

Um diesen unbefriedigenden Mittelabfluss aus den Fördermöglichkeiten zu beschleunigen, hat die CDU/CSU-Fraktion die Länder und Kommunen dazu aufgerufen, schneller zu agieren und eine ganze Reihe konkreter Vorschläge entwickelt, die wir auch in der nächsten Legislaturperiode vorantreiben wollen.

 

Beispielsweise schlagen wir vor, dass die Länder eine länderübergreifend vernetzte, agile Beratungseinheit aufbauen. Diese soll schnelle Beratung bei aufkommenden Fragen gewährleisten, aber auch mögliche flächendeckende Problemstellungen identifizieren, die schnell an die bereits bestehende von Bund und Ländern getragene Steuerungsgruppe des Digitalpakts Schule auf Staatssekretärsebene weitergegeben werden, um länderübergreifend strukturelle Lösungen zu erarbeiten.

 

Wir wollen bundesweite Bildungskompetenzzentren schaffen, die die Schulen bei der Digitalisierung unterstützen und einen Austausch über Best Practices nachhaltig fördern.
Ebenso wollen wir Bildungsplattformen vernetzen und Weiterbildungs- und Mentoringplattformen für Lehrerinnen und Lehrer schaffen.

 

Gute Lernplattformen und Software können oft nicht genutzt werden, weil die Erlaubnis und Lizenzierung fehlt, die jedes Kultusministerium für sich durchführt. Daher fordern wir eine zentrale und effiziente Zulassung, damit nicht jedes Bundesland den gleichen Zulassungsprozess durchführen muss, wie es heute der Fall ist. Auch die Datenschutzbeurteilung gehört vereinheitlicht.

 

Lehrinhalte müssen zeitnah angepasst werden. Ich setze mich dafür ein, dass sowohl soziale Kompetenzen als auch digitale Fähigkeiten gefördert werden. Digitale Pilotschulen können als Leuchtturmprojekte dienen.

 

Das Ihnen zurecht am Herzen liegende Thema der Digitalisierung der Schulen gehört angepackt. Hierzu müssen die Bundesländer und die Kommunen gut und effizient mit dem Bund zusammenarbeiten.
Das Thema ist bei der CDU in guten Händen. Ich selbst befasse mich seit Jahren in verschiedenen Funktionen mit Digitalisierungs-Themen und war Vorsitzender einer Arbeitsgruppe zum Thema „Digitale Arbeitswelt“.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich und meine Partei bei der kommenden Bundestagswahl unterstützen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-baumgart-07-2021″ css=“.vc_custom_1627626933781{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1627626943920{background-color: #efefef !important;}“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

28.07.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Klima von S. Baumgart

[vc_column_text]Wie wollen Sie den Klimawandel bekämpfen? Was hat die aktuelle Regierung in Bezug darauf falsch gemacht und was würden Sie an deren Stelle konkret besser machen wollen?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Baumgart,

danke für Ihre Nachricht.

 

Die großen Fragen des Klimawandels, einer sozial gerechten Zukunft und wie wir Deutschland zur ersten klimaneutralen Industrienation der Welt machen wollen, sind mir ein großes Anliegen.

 

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, benötigen wir innovative Technologien, wirtschaftliche Investitionen und ein gut koordiniertes Handeln von Politik, Industrie und Gesellschaft. Nur wenn Investitionen in die Dekarbonisierung dazu führen, dass deutsche Unternehmen wettbewerbsfähig werden, werden hieraus neue Arbeitsplätze entstehen. Daher setzen wir auf effiziente marktwirtschaftliche Instrumente wie z.B. die Stärkung des europäischen Emissionshandels im Luftverkehr, die Rückgabe der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürgerinnen und Bürger durch Stromverbilligung, die Abschaffung der EEG-Umlage oder auch die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Maßnahmen zur CO2-Reduktion.

 

Klimaschutz ist für mich von höchster Relevanz, wird allerdings nur im Dreiklang mit Wirtschaftswachstum und sozialer Sicherheit funktionieren.
Nachhaltigkeit ist die Klammer, die diese drei Aspekte zusammenbringt. Ich widme mich intensiv der Entwicklung der hierfür notwendigen Instrumente, u.a. in meiner Funktion als Obmann im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages. Beispielsweise fordere ich einen „Nachhaltigkeitscheck“ für Gesetze, sodass alle Gesetzesentwürfe nicht nur auf ihre Kosten, sondern auch auf ihren Nutzen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bewertet werden.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meiner Partei und mir Ihr Vertrauen schenken.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-ziegler-07-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

05.07.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Lobbyismus & Transparenz von S. Ziegler

[vc_column_text]Beabsichtigen Sie, ihre Fragen in Zukunft ebenfalls auf abgeordnetenwatch zu beantworten?

Beim Lesen einiger ihrer bisherigen Antworten auf ähnliche Fragen habe ich natürlich gemerkt, dass Sie auf die Fragen auf ihrer eigenen Website beantworten möchten. Können Sie in Zukunft die Antworten zusätzlich auch auf Abgeordneten-Watch eintragen?

Anlass für meine Frage ist eine vergangene Frage von Eugen Schiebel vom 14. November 2015. Er stellt dort unter anderem folgende Frage:

„1. Garantieren Sie Ihren Wählern, dass die Antworten auf Ihrer Homepage solange nachzulesen sind wie die Antworten auf Abgeordnetenwatch? Falls nein, kann Ihnen unterstellt werden, dass Sie solche Antworten auf Ihrer Homepage später löschen, die Ihnen dann zum Nachteil werden könnten. Ist diese Argumentation nicht Grund genug, Ihre Sonderlösung zu verlassen, um diesem Verdacht nicht weiter ausgesetzt zu sein?“
Ihre „Antwort“ auf abgeordnetenwatch verlinkt wie gewohnt auf ihre Website, jedoch führt der Link ins leere, beziehungsweise auf die Standard-Antworten-Seite auf ihrer Website und die gestellte Frage inklusive Antwort ist dort nicht mehr zu finden.

Das zeigt doch genau das Problem auf, welches Herr Schiebel anspricht.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Ziegler,

 

danke für Ihre Nachricht. Ich werde meine Antworten weiterhin auf meiner Homepage veröffentlichen.

 

Meine Bedenken gegenüber der Plattform abgeordnetenwatch.de können Sie hier nachlesen:

 

>> https://www.whittaker.de/mit-demokratie-geld-machen/

>> https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch-setzen-sechs/

 

Wegen einer technischen Umstellung funktionierte die Verlinkung zu meiner Homepage vorübergehend nur eingeschränkt. Dieses Problem wurde mittlerweile behoben. Danke, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben!

 

Mit freundlichen Grüßen nach Bühl
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-lipps-06-2021″ css=“.vc_custom_1626419538825{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1626419530051{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

01.06.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Außenpolitik und internationale Beziehungen vom 01.06.2021 von C. Lipps

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whitakker.

Am 22. Juni 2021 jährt sich der Überfall von Hitlerdeutschland auf die damalige Sowjetunion zum 80. Mal. Damit begann Deutschland einen unerklärten Krieg, in dessen Verlauf die Sowjetunion mehr als 20.000.000 Tote zu beklagen hatte.
Ich habe erfahren, dass der Deutsche Bundestag dieses Tages und dieses Anlasses NICHT GEDENKEN wird – und bin fassungslos angesichts solcher Geschichtsvergessenheit und verantwortungsloser Ignoranz!
Meine Frage an Sie ist daher:
Wurde diese Entscheidung per Abstimmung getroffen, und wenn ja – wie haben Sie gestimmt? Und: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bundestag sich eines Besseren besinnt und in letzter Minute noch seine Haltung ändert?
In diesen Tagen haben sich die Regierung und der Bundestag endlich dazu durchgerungen, den Genozid an den Herero offiziell einzugestehen. Es wäre dringendst nötig, auch zu den unsagbaren Verbrechen der deutschen Wehrmacht in der Sowjetunion zu stehen!

 

In Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichen Grüßen
Christina Lipps[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Lipps,

danke für Ihre Nachricht.

 

Sollten Sie unter dem Eindruck stehen, die Bundesregierung und der Bundestag würden dieses historische Datum ignorieren, so möchte ich diesen gerne korrigieren. Nicht nur durch die jährlichen Gedenkfeiern zum Ende des 2. Weltkrieges am 8. Mai und den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar behalten wir unsere Vergangenheit in Erinnerung, sondern auch der 80. Jahrestag des Überfalls Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion ist keinesfalls vergessen. Ich gebe Ihnen in Folge gerne einen Überblick über einige der zu diesem traurigen Anlass geplanten Aktivitäten:

 

Am 9. Juni werden wir im Bundestag für mind. eine Stunde zu diesem Jahrestag debattieren. Ich halte das für eine angemessene Form der Erinnerung, mit der wir nicht nur still gedenken, sondern miteinander reden und so das Gedenken aktiv aufrechterhalten.

 

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Reihe von Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem Museum Berlin-Karlshorst, das zu hundert Prozent von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert wird. Konkret sind dies:[/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“]

  • Eine feierliche Eröffnung einer Sonderausstellung, die in Kooperation mit der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Verbindung mit dem Deutschen Historischen Institut Moskau erarbeitet wurde.
  • Ebenfalls aus Anlass des 80. Jahrestages organisiert das Museum Berlin- Karlshorst in Zusammenarbeit mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, dem Internationalen Bildungs- und Begegnungszentrum Minsk und dem Botschafter von Belarus in Berlin einen repräsentativen Gedenkakt in Minsk mit virtueller Beteiligung aus Deutschland.
  • Das Museum Berlin-Karlshorst hat zusammen mit der Stiftung Topographie des Terrors eine Buchvorstellung mit anschließender Diskussion zur Bedeutung der Festung Brest organisiert.
  • Sollte eine Reise nach Moskau aus Pandemiegründen nicht möglich sein, empfängt das Museum Berlin-Karlshorst am 23. Juni 2021 eine Gruppe Jugendlicher des Projektes des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge „Peaceline“.
  • Am 29. Juni 2021 hält das Museum Berlin-Karlshorst eine Lesung von Briefen von Rotarmisten und Einwohnern des ukrainischen Kamenezk-Podolsk kurz vor der Einnahme durch die Wehrmacht am 10. Juli 1941 (und Tatort des ersten Massakers das als gezielter Genozid an den Juden Europas bezeichnet wird), die zusammen mit dem Weltkriegsmuseum in Kiew erschlossen wurden.

[vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text]Auch das Auswärtige Amt plant die Förderung von Veranstaltungen zum Gedenken dieses Jahrestags, z.B. eine internationale Online-Konferenz und Konzerte des Deutsch-Russischen Jugendorchesters in Moskau und Berlin.

 

Ich hoffe Ihnen damit aufzeigen zu können, dass dieses Jahrestags angemessen gedacht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-pedak-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

22.05.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Lobbyismus & Transparenz vom 22.05.2021 von J. Pedak

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,
Warum beantworten Sie die Fragen auf Abgeordnetenwatch mit einem Textbaustein, der auf Ihre Homepage verweist und dies mit Transparenz begründet?
Welches Verständnis von Transparenz liegt hinter dieser Entscheidung? Es kann der Eindruck entstehen, dass Sie sich die Möglichkeit offenhalten möchten, später Antworten/Fragen von Ihrer Homepage zu entfernen. Wäre es nicht transparenter, die Fragen der Bürger sowohl auf Ihrer Homepage, als auch auf Abgeordnetenwatch zu veröffentlichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen
Judith Pedak[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Pedek,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Meine Bedenken gegenüber der Plattform abgeordnetenwatch.de können Sie hier nachlesen:

 

>> Mit Demokratie Geld machen

>> Abgeordnetenwatch setzen sechs

 

Mit freundlichen Grüßen nach Muggensturm
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-lipps-2021″ css=“.vc_custom_1626419514165{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1626419504895{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

18.01.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Außenpolitik und internationale Beziehungen vom 18.01.2021 von C. Lipps

[vc_column_text]

Sehr geehrter Herr Whittaker,
zur Zeit erfahren wir, dass Außenminister Maas öffentlich die Freilassung von Regierungskritiker Nawalny aus russischer Haft fordert, wo dieser momentan auf einer Polizeistation wegen Kautionsvergehen festgehalten wird.


Der Australier Julian Assange wird seit Oktiober 2019 im Hochsicherhheitsgefängnis Belmarsh in London festgehalten – ursprünglich wegen eines Kautionsvergehens zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt, jetzt, weil die USA seine Auslieferung fordern. Die deutsche Regierung hat sich bisher in keiner erkennbaren Weise für den Mann eingesetzt, der von der britischen Polizei aus der Botschaft von Ecuador herausgeschleppt und in Handschellen ins „britische Guantanamo“ gebracht wurde.


Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die deutsche Regierung, insbesondere Herr Außenminister Maas, die Einhaltung der universellen Menschenrechte endlich auch in Bezug auf Julian Assange einfordert und seine Freilassung fordert?

In der Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich
hochachtungsvoll
C. Lipps

[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Lipps,

 

herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema Julian Assange. Ich verweise auf meine vorhergehende Antwort auf Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2019. Im Gegensatz zur Lage in Russland habe ich volles Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit von gerichtlichen Verfahren in Großbritannien.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-tumpler-2021″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

15.01.2021

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesundheit vom 15.01.2021 von N. Tumpler

[vc_column_text]Hallo Herr Whittaker,

meine Frage an Sie lautet:

Warum fällt Cannabis noch immer unter das BtMG?
Sinn und Zweck des BtMG war ja bei dessen Einführung, die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage von Betäubungsmitteln.
Wie ich dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht der Bundesregierung entnehme, ist dies bei Cannabis jedoch ausdrücklich nicht der Fall.
Der Konsum ist die letzte 10 Jahre über jedes Jahr weiter angestiegen und die Verfügbarkeit war selten so groß wie heutzutage.

 

Ist es nicht so, dass wenn Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht erfüllt sind, dass Gesetz dann nicht geeignet ist und damit zu überarbeiten ist?

 

Meine letzte Frage bezieht sich auf die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten.
Wir sehen aus dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht dass mittlerweile über 46% der 18- bis 24 jährigen Cannabiskonsumerfahrung haben.
Grundsätzlich haben diese Leute sich vor dem Gesetz her objektiv betrachtet alle strafbar gemacht, da der Konsum den Besitz vorausssetzt.
Sind diese in ihren Augen alles Kriminelle?

 

Es würde ja dann fast auf die Hälfte aller Leute in dieser Altersgruppe zutreffen.

 

Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Tumpler,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Cannabis. Aus der Tatsache, dass Regeln nicht immer von allen befolgt wird, folgt nicht, dass die Regeln schlecht sind. Beispiel aus dem Alltag: Straßenverkehrsordnung.

 

Cannabis ist ein erheblicher Risikofaktor für psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen. Es kann auch zu Beeinträchtigungen von Gedächtnisleistungen und Aufmerksamkeit führen. Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, brechen öfter die Schule ab. Und keine andere illegale Droge sorgt für so viele Behandlungsfälle wie Cannabis.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen, darf Cannabis von einem Arzt aus medizinischen Gründen verschrieben werden (z.B. für Menschen mit stark fortgeschrittener MS-Erkrankung). Der therapeutische Nutzen muss dabei gegen die Nebenwirkungen abgewogen werden. Medizinisches Cannabis unterstütze ich. Eine allgemeine Legalisierung von Cannabis unterstütze ich hingegen nicht.
Zur Frage der Strafverfolgung:

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung allerdings absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung und keine generelle Straffreiheit.

 

Eine Legalisierung von Cannabis ist im aktuellen Koalitionsvertrag nicht vorgesehen – und ich sehe auch keine Notwendigkeit dafür.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-hentrich-2020″ css=“.vc_custom_1626419475454{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1626419465070{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

14.09.2020

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Ausländerpolitik, Zuwanderung vom 14.09.2020 von A. Hentrich

[vc_column_text]Hallo Herr Whittaker,

 

Warum haben Sie gegen die Aufnahme der unbegleiteten minderjährigen Kinder aus griechischen Lagern gestimmt?
Die Zustände in Moria sind menschenunwürdig, nicht erst seit den Großbränden im Lager. Zahlreiche Hilfsorganisationen haben darauf hingewiesen. Was unternehmen Sie, um eine unmittelbare Evakuierung des Lagers politisch zu erzwingen und den Geflüchteten menschenwürdige Behandlung zu ermöglichen? Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen treiben Sie voran um Zustände wie in Moria zu beenden und langfristig Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen?

 

Mit freundlichem Gruß[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Hentrich,

 

Vielen Dank für Ihre Frage. Die Lage für Flüchtlinge und Migranten auf der griechischen Inseln Lesbos ist in der Tat dramatisch. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brand machen erneut deutlich, wie dringend eine gemeinsame europäische Antwort in der Migrations- und Flüchtlingspolitik ist.

 

Unabhängig davon heißt das Gebot der Stunde jetzt, Griechenland jede erforderliche Unterstützung vor Ort zukommen zu lassen. Das gebieten uns unsere europäischen Werte, wie Humanismus und Aufklärung, aber auch die christlichen Werte der Nächstenliebe.

 

Die Tatsache, dass die EU-Flüchtlingspolitik aktuell nicht ausreichend gut funktioniert, darf keine pragmatische Hilfe verhindern. Menschen, die unschuldig in Not geraten sind, bedürfen jetzt unserer Unterstützung und dafür setze ich mich mit all meiner Kraft ein.

 

Daher wandte ich mich unmittelbar nach dem furchtbaren Brand auf Moria, gemeinsam mit weiteren Abgeordneten und meinem Fraktionskollegen und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, Dr. Norbert Röttgen, an unseren Innenminister mit der Bitte um sofortige Hilfe durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Wir machten unsere Meinung deutlich, dass Deutschland in einer humanitären Notlage nicht passiv bleiben und auf andere warten darf.

 

Diese klare Haltung brachte ich auch den Medien gegenüber zum Ausdruck, unter anderem in einem Interview des Nachrichtensenders n-tv, und unter anderem die Tagesschau berichtete weiterhin darüber. Eventuell haben Sie dies selbst verfolgt.

 

Ich hoffe, dies zeigt Ihnen, wie ernst ich dieses Thema nehme.

 

Es ist mir dabei wichtig, dass nicht der falsche Eindruck entsteht, ich würde mich dauerhaft für deutsche Alleingänge einsetzen und die Passivität anderer Staaten tolerieren. Auf europapolitischer Ebene halte ich es für zwingend notwendig, Druck auf diejenigen Mitgliedsstaaten auszuüben, die sich weigern, über EU-Asylpolitik zu sprechen. Eine solche egoistische Haltung steht nicht im Einklang mit den Werten unserer Gemeinschaft und ist daher aus meiner Sicht inakzeptabel. Dringend notwendige humanitäre Hilfe darf aber dadurch nicht verhindert werden.

 

Lassen Sie mich noch etwas detaillierter ausführen, was bereits in Deutschland in dieser wichtigen Sache geleistet wird:

 

Deutschland hat Griechenland bereits in der Vergangenheit auf vielfältige Weise unterstützt und das tun wir auch weiter. So wurden im Dezember 2019 insgesamt 55 LKW-Ladungen mit Hilfsgütern im Wert von 1,56 Mio. Euro für die schnelle Unterstützung bei der Unterbringung von bis zu 10.000 Personen an Griechenland übergeben. Zusätzlich beteiligte sich Deutschland im März 2020 im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mit Hilfsgütern im Wert von 2,4 Mio. Euro für Griechenland. Schließlich wurden zuletzt im August 2020, mit Blick auf die Gefahr der Ausbereitung der Corona-Pandemie in den griechischen Aufnahmeeinrichtungen, 15.200 OP-Masken übersandt.

 

Auch in der aktuellen Situation helfen wir selbstverständlich wieder vor Ort. In der Nacht vom 10. auf den 11. September 2020 wurde der erste Hilfskonvoi des THW mit Zelten, Feldbetten, Schlafsäcken und anderen Materialen, die der Unterbringung der obdachlos gewordenen Menschen dienen, auf den Weg gebracht und ist dort inzwischen eingetroffen. Weitere Lieferungen von Hilfsgütern, unter anderem Sanitätscontainer, sind in den darauffolgenden Tagen entsandt worden oder werden in den nächsten Tagen auf den Weg gebracht. Auch andere EU-Mitgliedstaaten unterstützen Griechenland mit der Lieferung entsprechende Hilfsgüter. Sollte Griechenland weitere Unterstützung benötigen, steht Deutschland natürlich weiterhin bereit.

 

Wir belassen es aber nicht bei der Hilfe vor Ort, sondern entlasten Griechenland zusätzlich durch Übernahme von Migranten und Flüchtlingen von den Inseln. Schon vor dem Brand übernahm Deutschland sowohl unbegleitete Minderjährige als auch kranke, behandlungsbedürftige Kinder und deren Kernfamilie im Rahmen einer europäischen Initiative. Nach Abschluss dieser derzeit noch andauernden Aktion wird sich die Zahl der Personen auf rund 1.000 Personen belaufen. Zusätzlich hierzu hat die Bundesregierung angesichts der akuten Lage auf Lesbos angekündigt, im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Aktion bis zu 150 weitere unbegleitete Minderjährige zu übernehmen. Darüber hinaus wurde Griechenland zur weiteren Entlastung angeboten, einmalig 408 Familien mit insgesamt 1.553 Personen zu übernehmen. Diese Menschen haben in Griechenland ein reguläres Asylverfahren durchlaufen und einen anerkannten Schutzstatus erhalten.

 

Deutschland steht damit bei der Übernahme von Flüchtlingen und Migranten von den griechischen Inseln in der europäischen Gemeinschaft klar an der Spitze. Das gilt übrigens auch generell in Bezug auf die Aufnahme von Asylbewerbern. Wir verzeichnen laufend die meisten Asylanträge innerhalb der EU. Allein seit 2015 wurden in Deutschland rund 1.73 Millionen Asylanträge gestellt. Im Jahr 2016 haben wir dabei mehr Asylsuchende aufgenommen als alle anderen 27 EU-Staaten zusammen. Dazu kommen die andauernden Resettlement- und humanitären Aufnahmeprogramme. Auch weltweit befindet sich Deutschland laut dem „Global Trends: Forced Displacement in 2019“ Report des UNHCR auf Platz drei in der Liste der größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge und Asylbewerbern. Es kann also nicht behauptet werden, dass wir wegschauen und unserer humanitären Verantwortung nicht gerecht werden.

 

Wie eingangs ausgeführt, arbeite ich darauf hin, dass es nicht bei diesen beachtlichen Anstrengungen bleibt und dass sich andere europäische Länder in gleichem Maße einbringen. Wir brauchen eine EU-Flüchtlingspolitik. Das ist unser aller Verantwortung. Aber sie muss auch funktionieren.

 

Der Schwerpunkt unserer Hilfe muss vor Ort liegen. Eine nachhaltige Lösung in der Migrations- und Flüchtlingspolitik werden wir nur auf europäischer Ebene durch eine echte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erreichen. Damit die Lösung trägt, sind für uns insbesondere die folgenden vier Kernpunkte entscheidend:

 

1. Die EU braucht einen gemeinsamen, wirksamen Außengrenzschutz.

2. Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei Nichtschutzbedürftigen muss eine Zurückweisung bzw. Rückführung direkt von dort aus erfolgen.

3. Sekundärmigration muss innerhalb Europas mit wirksamen Maßnahmen unterbunden werden. Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben.

4. Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten.

 

Die nun von der Europäischen Kommission zusammen mit Griechenland angekündigte Errichtung eines europäisch finanzierten und ggf. auch durch die EU verwalteten Aufnahmezentrums für Migranten und Flüchtlinge auf Lesbos ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein solches Zentrum würde die griechischen Behörden entlasten und einen wesentlichen Beitrag für die Europäisierung der Migrationspolitik darstellen.

 

Angesichts der umfassenden Herausforderung durch das Thema Migration und Flucht in einem Europa ohne Binnengrenzen ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen zwingend erforderlich. Nationale Alleingänge sind leider derzeit notwendig, können aber keine nachhaltige Lösung des Problems erreichen.

 

Seien Sie versichert, dass sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch weiterhin für eine deutliche Verbesserung der humanitären Lage auf den griechischen Inseln im Rahmen einer gemeinschaftlichen und koordinierten Politik der Europäischen Union einsetzen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-schueller03-2020″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

20.07.2020

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Soziale Sicherung vom 20.07.2020 von T. Schüller

[vc_column_text]Guten Tag Herr Whittaker,

 

1. Thema Korruptionsvorwürfe UNHCR
Bezogen auf meine Fragestellung betreffs Korruptionsvorwürfen, denen zur Folge Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gegen Geldzahlungen falsche Papiere ausgestellt haben sollen,… (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kai-whittaker/fragen-antworten/322056)… haben Sie auf Ihrer Homepage Antwort gegeben (https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/#link-schueller02-2020).
Ich danke Ihnen dafür.

 

2. soziale Härten einkommsschwacher Haushalte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
Herr Ninow erkennt in seiner Fragestellung die Problematik, dass im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gerade die armen Menschen in unserem Land vor besonderen finanziellen Herausforderungen stehen würden. Er weist auf m.E. überzeugende Stressfaktorenwie den Ausfall der Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, den Mehrbedarf für angemessene Schutzkleidung und die eingeschränkte Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstische. (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kai-whittaker/fragen-antworten/514176)

 

Bezogen auf Herrn Ninows Frage, ob Sie Herr Whittaker sich für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen würden, antworten Sie unter anderem (auszugsweises Zitat):
„Grundsätzlich gilt: Die jährlichen Anpassungen berücksichtigen immer auch die Inflation. Im Übrigen wären 100 Euro mehr ein temporäres Plus von beinahe 25%. Diesen Aufschlag halte ich für nicht gerechtfertigt. Gleichwohl sind die von Ihnen genannten Punkte wie beispielsweise Mehrausgaben für Nahrungsmittel daheim oder auch die Anschaffung beispielsweise von Schutzmasken für sich und die Familie keinesfalls von der Hand zu weisen.

 

Um einkommensschwächere Haushalte im Zuge der Corona-Krise umfassend zu entlasten und auch gleichzeitig die Kaufkraft in Deutschland anzuregen, halte ich deshalb die von uns beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung für das geeignetere Mittel. Diese wird in vielen Fällen an die Kunden weitergegeben und entlastet somit alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob im Supermarkt, Baumarkt oder beim Kauf von Kleidung. Um insbesondere Familien in dieser schweren Zeit unter die Arme zu greifen haben wir außerdem einen einmaligen Kinderbonus beschlossen. Das heißt, dass Familien 300 Euro pro Kind gezahlt bekommen. (https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/#link-ninow-2020)

 

Ich finde, dass Ihre Argumentation der eigentlichen Realität von Menschen mit sehr schmaler Einkommen nicht gerecht wird.

a) Der seit dem 01.01.2020 gültige Regelbedarfsatz liegt im Fall der Regelbedarfsstufe 1 aktuell bei 432 Euro.
Laut meiner Wahrnehmung geht im Fall einer alleinig in solcher Höhe erlangten Zuwendung dieselbe zu 100% in den Konsum bzw. den dringenden Lebensunterhalt.

 

Frage 1:
Würden Sie meine Wahrnehmung stützen oder dieser widersprechen?
Wenn in Folge einer weitergegebenen Senkung der Mehrwertsteuersenkung Preise um 3% sinken, bedeutet mir das, dass ein Mensch, der 432 € im Monat ausgibt 3% von diesen 432 € = 12,96 € sparen kann. Das wären rund 43 Cent pro Tag.

 

Frage 2:
Glauben Sie, dass ein Ersparnisvorteil von 0,43€ pro Tag armen Menschen in der Krise wirklich etwas nutzen kann?
b) Sie weisen darauf, dass Familien einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt bekommen.

 

Frage 3:
Für welche Zeitspanne ist dieser einmalige Kinderbonus von 300 Euro pro Kind aktuell vorgesehen (?)- stimmt meine Information, dass damit die Zeit bis 31.12.2020 berücksichtigt werden soll?

 

Frage 4:
Wie hoch würden Sie die Zuwendung pro Kind und Tag beziffern, welche durch diesen einmalig gezahlten Kinderbonus zustande kommt?
c) Im Zusammenhang mit dem vom Bund beschlossenen Konjunkturförderprogramm sind starke Kaufanreize für den Erwerb neuer Elektroautos vorgesehen:
„Am meisten profitieren Käufer eines reinen E-Autos bis 40.000 Euro Listenneupreis, sie können mit einem Nachlass von insgesamt mehr als 9000 Euro (inklusive reduzierter Mehrwertsteuer) rechnen.“
(https://www.autobild.de/artikel/e-autos-infos-zur-innovationspraemie-kaufpraemie-zum-umweltbonus-und-zur-foerderung-8535657.html)

 

Frage 5:
Bis zu 9000 € Nachlass für Käufer, die sich die Finanzierung eines reinen E-Autos bis 40.000 Euro Listenneupreis leisten wollen (können) versus einmaliger Kinderbonus pro Kind von 300 € versus 12,43 € Preisvorteil für Menschen , die mit einer Zuwendung von 432€ im Monat für Dinge des täglichen Bedarfs auskommen müssen:
Finden Sie Herr Whittaker diese Politik als gerecht?

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schüller[/vc_column_text]

Mein Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schüller,

 

vielen Dank für Ihre ausführlichen Fragen. Hartz-IV soll keine Dauerlösung darstellen, sondern für möglichst kurze Zeit grundlegende Bedürfnisse abdecken. Mein Ziel ist es, dass Hartz-IV Empfänger möglichst schnell in bezahlte Jobs vermittelt werden und sich somit nicht längerfristig in dieser schwierigen Lage befinden müssen. Deshalb setze ich mich für die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Jobcenter ein. Gleichwohl gibt es Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen nur schwer für Jobs zu vermitteln sind. Gerade wenn in diesen Haushalten Kinder leben, stellt dies eine besondere Belastung dar. Deshalb haben wir beispielsweise das Starke-Familien-Gesetz beschlossen oder auch die von Ihnen angesprochenen 300 Euro Kinderbonus pro Kind.

 

Mehr Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-ninow-2020″ css=“.vc_custom_1626419433896{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1626419424559{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

14.05.2020

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Soziale Sicherung vom 04.05.2020 von L. Ninow

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Ninow,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die Verbraucherpreise sind auf dem gleichen Stand wie vor einem Jahr. Die Grundsicherung ist dieses Jahr aber höher als letztes Jahr. Insofern können die monatlichen Preisschwankungen kein Argument für Steigerungen sein. Grundsätzlich gilt: Die jährlichen Anpassungen berücksichtigen immer auch die Inflation. Im Übrigen wären 100 Euro mehr ein temporäres Plus von beinahe 25%. Diesen Aufschlag halte ich für nicht gerechtfertigt. Gleichwohl sind die von Ihnen genannten Punkte wie beispielsweise Mehrausgaben für Nahrungsmittel daheim oder auch die Anschaffung beispielsweise von Schutzmasken für sich und die Familie keinesfalls von der Hand zu weisen.

 

Um einkommensschwächere Haushalte im Zuge der Corona-Krise umfassend zu entlasten und auch gleichzeitig die Kaufkraft in Deutschland anzuregen, halte ich deshalb die von uns beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung für das geeignetere Mittel. Diese wird in vielen Fällen an die Kunden weitergegeben und entlastet somit alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob im Supermarkt, Baumarkt oder beim Kauf von Kleidung. Um insbesondere Familien in dieser schweren Zeit unter die Arme zu greifen haben wir außerdem einen einmaligen Kinderbonus beschlossen. Das heißt, dass Familien 300 Euro pro Kind gezahlt bekommen.

 

Seien Sie sich versichert, dass ich die aktuellen Entwicklungen sehr genau verfolge und mich nicht scheue auch weitergehende Maßnahmen ins Gespräch zu bringen, sofern ich Handlungsbedarf sehen sollte. Chancengerechtigkeit und Menschen zu befähigen, sich ein eigenes selbstbestimmtes Leben aufbauen zu können, sind mir ein wichtiges Anliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-schueller02-2020″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

11.01.2020

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Internationales vom 11.01.2020 von T. Schüller

[vc_column_text]Guten Tag Herr Whittaker,

 

Die Bundesregierung hat in 2019 das Projekt „Neustart im Team“ (NesT) gestartet.

„Neustart im Team“ (NesT) ist ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die sich in Erstzufluchtsstaaten aufhalten. Im Rahmen der Pilotphase wählt UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) diese Personen in den Staaten Ägypten, Jordanien, Libanon und Äthiopien aus.

Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine Mentor(innen)gruppe vor Ort gebunden. D.h. indem sich einzelne Menschen oder Organisationen zu einer Gruppe zusammenschließen, können sie Flüchtlinge aufnehmen. Mindestens fünf Personen bilden eine Mentoring-Gruppe. (…)

Die Verpflichtungen sind für die Mentorinnen und Mentoren zeitlich begrenzt und von vornherein kalkulierbar. Sie suchen eine geeignete Wohnung und finanzieren die Kaltmiete für zwei Jahre. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe.“

https://www.neustartimteam.de/

 

Frage 1:

Wie bewerten Sie das Projekt „NesT“?

Laut aktuellen Recherchen der Zeitschrift Stern sollen Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gegen Geldzahlungen falsche Papiere ausgestellt haben, mit denen zahlungswilligen Afrikaner ein Platz auf den begehrten Listen des „Resettlement“-Programms ermöglicht wurde, das eigentlich besonders schutzwürdigen Flüchtlingen eine sichere Zukunft (unter anderem In Deutschland) ermöglichen soll.

https://www.n-tv.de/politik/Mitarbeiter-verkauften-wohl-falsche-Papiere-article21497933.html

 

Frage 2:

Wie gehen Sie als Abgeordneter mit den verlinkten Korruptionsvorwürfen um?

 

Frage 3:

Werden Sie sich bezogen auf die verlinkten Korruptionsvorwürfe für eine stringente Aufklärung einsetzen?

 

Frage 4:

Sollten sich diese Korruptionsvorwürfe bestätigen, welche Konsequenzen halten Sie für die deutsche Politik als angebracht?

 

Viele Grüße, Thomas Schüller[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Pilotprogramm NesT und Resettlement.

 

Als Resettlement wird die „Neuansiedlung “ von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen auf der Grundlage von § 23 Absatz 4 AufenthG bezeichnet. Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder die Perspektive auf Integration noch eine Möglichkeit auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland. Darüber hinaus muss eine besondere Schutzbedürftigkeit gegeben sein (z.B. Kinder, kranke Menschen oder Opfer von Gewalt und Folter). Der sich aus diesen beiden Aspekten ergebende sogenannte „Resettlementbedarf“ wird vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) nach festgelegten Kriterien und Verfahren geprüft und festgestellt. Nur solche Fälle werden Resettlement-Staaten, u.a. Deutschland, zur Aufnahme vorgeschlagen.

 

Es ist jedoch keineswegs so, dass die durch den UNHCR vorgeschlagenen Personen für Resettlement automatisch in Deutschland aufgenommen werden. Vielmehr schlägt der UNHCR nach seinem internen Prüfverfahren dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchtete lediglich zur Auswahl vor. Diese durchlaufen anschließend eine nochmalige Prüfung durch das BAMF und durch deutsche Sicherheitsbehörden. Die Letztentscheidung darüber, ob eine Person, die Deutschland vom UNHCR für Resettlement vorgeschlagen wurde, aufgenommen wird, obliegt also dem BAMF.

 

Über das Pilotprogramm NesT werden ebenfalls nur Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen, die nach denselben Verfahren seitens UNHCR und der deutschen Behörden vorgeschlagen und ausgewählt werden. Der Unterschied besteht darin, dass „NesT-Flüchtlinge“ nach ihrer Einreise nach Deutschland von einer privaten Mentorengruppe bei ihrem Ankommen in Deutschland unterstützt werden.

 

Gerade weil durch die Resettlement-Programme besonders schutzwürdigen Menschen geholfen werden soll, muss den von Ihnen angesprochenen Korruptionsvorwürfen natürlich mit aller Konsequenz nachgegangen werden. Wir wissen, dass UNHCR eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um die Verfahren soweit wie möglich risikofest zu gestalten und diese Mechanismen kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Nach meinen Informationen steht das unter anderem für Resettlement zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dazu bereits in engen und fortlaufenden Kontakt mit dem UNHCR.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-lipps12-2019″ css=“.vc_custom_1626419392946{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626422542033{background-color: #efefef !important;}“][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

30.12.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Umwelt von C. Lipps

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, das der Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen wird?

 

Begründung:
Bereits vor über 45 Jahren hat der Club of Rome in „Grenzen des Wachstums“ aufgezeigt und eine zukunftsorientierte, verantwortungsvolle Politik gefordert. Seither ist viel zu wenig geschehen, was zur Zuspitzung der Situation geführt hat, die wir alle erleben.
(Nicht nur) die Jugend fordert daher ein grundsätzliches Umdenken und Handeln der Politik.
Eine Aufnahme des Umweltschutzes ins Grundgesetz würde eine stärkere Verpflichtung der Politik zur Folge haben und damit eine Chance bieten, die „Schöpfung zu bewahren“ und den Planeten für die Zukunft lebenwert zu erhalten.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Lipps,

 

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das Grundgesetz hat uns treue Dienste geleistet und sollte nicht leichtfertig geändert werden. Ich stimme aber mit Ihnen überein, dass wir der jungen Generation schuldig sind, neue und bestehende Gesetze daran zu messen, ob sie nachhaltig und generationengerecht sind. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, zu denen sich Deutschland bekannt, bilden dafür ein mögliches Bewertungsgerüst.

 

Ich habe mich deshalb bereits öffentlich dafür ausgesprochen, folgendes Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen: „Der Staat beachtet in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit.“ Das Prinzip der Nachhaltigkeit beinhaltet nicht nur den Klimaschutz, sondern schließt auch weitere wichtige Aspekte ein, z.B. Kampf gegen Armut und Hunger, Geschlechtergleichheit, nachhaltiger Konsum und Produktion, etc.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-lipps2019″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

14.12.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte von C. Lipps

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung von Großbrittanien die Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange fordert, der im Belmarch-Gefängnis sitzt und schwer krank ist?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Lipps,

 

ich gehe davon aus, dass Großbritannien internationale Normen zur Rechtsstaatlichkeit respektiert und sehe keinen Grund, mich in das laufende Abschiebungsverfahren einzumischen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-nemet2019″ css=“.vc_custom_1626419866304{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

22.10.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Soziale Sicherung von K. Nemet

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,
Ca. 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst
angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur
vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird.
Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV
abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag Fragen:

  1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der privaten
    Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beseitigen?
  2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen
    Wählern den Eingriff in bestehende Verträge?
    • Der uralte Grundsatz (pacta sund servanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist einfach ausgehebelt worden.
    • Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von ca. 30Mrd. €.
    • Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund
    an die GKV für die ALG II- Empfänger findet bisher nicht statt.
  3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner
    endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger,
    einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?
    Schlußfrage: Was glauben Sie werden diese 6 – 8 Mio betrogenen Direktversicherten wählen?

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Nemet[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Nemet, 

In den letzten Jahren haben mir viele Bürger ihren Wut und ihre Frust mitgeteilt, was die Beiträge zur gesetzlichenKrankenversicherung betrifft. Auch viele jüngere Menschen hat diese Diskussion verunsichert, ob sie überhaupteine betriebliche Altersvorsorge abschließen sollen. Ich freue mich, Ihnen mitzuteilen, dass wir es jetzt endlichgeschafft haben, Betriebsrentner bzw. Direktversicherte bei den Krankenversicherungsbeiträgen ab dem 1.1.2020zu entlasten. Ich finde, dass damit ein klares Signal gesendet wird: Altersvorsorge lohnt sich! Wichtig ist, dassauch heutige Betriebsrentner bzw. Direktversicherte von dieser Reform profitieren. 

Was ändert sich durch die Reform?

Einführung eines Freibetrages in Höhe von 159,25 Euro.

60 Prozent der betroffenen Personen zahlen künftig maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags.

Auch die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Bei einer Betriebsrente von monatlich 210 Euro beträgt die Ersparnis knapp 300 Euro im Jahr.

Mehr Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html 

Ich weiß: Sie haben sich eine noch höhere Entlastung gewünscht. Eine höhere finanzielle Entlastung z. B. durchdie generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährlicheMindereinnahmen von mindestens drei Milliarden Euro zur Folge. Drei Milliarden Euro entsprächen einerGrößenordnung von 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die geplante Neuregelung hinausgehende erheblicheEntlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr2021 deutlich erhöhen und sind nicht finanzierbar. Eine vollständige Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2003 wäre sogar mit Kosten von rund 37 Milliarden Euro verbunden, was jenseitsjeder realistischen Finanzierungsmöglichkeit liegt. 

Seitdem ich 2013 in den Deutschen Bundestag eingezogen bin, habe ich mit vielen Bürgerinnen und Bürgern ausmeinem Wahlkreis über dieses wichtige Thema gesprochen. Deshalb bin ich über diese Verbesserungen undspürbare Entlastungen sehr froh. 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-voigt2019″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

12.07.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Wissenschaft, Forschung und Technologie E. Voigt

[vc_column_text]Das Institut für Festkörperphysik in Berlin hat einen Typ IV Kernreaktor vorgerstellt, der
„die Energieversorgung der Welt“ lösen könnte. www://dual-fluid-reaktor.de
Es handelt sich um einen immanent sicheren Schnellen Brüter, der durch flüssiges Blei gekühlt wird und auch durch Transmuttation hochradioaktive Nuklide in schwache umwandel kann.
Eine CO2-freie Wirtschaft wäre damit möglich.
Dieser Reaktor-Typ ist in den letzten Wochen schon häufiger in den Medien erwähnt worden.
Beschäftigt sich die CDU-Fraktion schon mit diesem Thema?
Ich wende mich an Sie als dem BT- Abgeordnetem meines Wahlkreises, in dem demnächst Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen.
Wäre das bei einer möglichen neu aufgenommenen Forschung zu diesem Reaktor noch sinnvoll?
Frau Merkel als Physikerin sollte sich schon selbst ein Bild von dem Konzept machen können,
ebenso wie Ihre Kollegen im BT, die das Hintergrundwissen dazu haben.
Das kann man sich auch aneignen durch Befragung von Experten.

Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Dr. Voigt, 

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es ist sowohl gesetzlich beschlossen als auch gesamtgesellschaftlicherKonsens, dass die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland spätestens am 31. Dezember 2022 zuEnde geht. Kerntechnische Anlagen werden nach Beendigung ihrer betrieblichen Nutzung zum Schutz von Mensch und Umwelt geordnet stillgelegt. Ein Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Müll läuft.Bis 2031 soll ein passendes Lager gefunden werden. Ziel ist es, einen Standort für den Verbleib hochradioaktiverAbfälle festzulegen, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet.

 

Parallel packen wir den Kohleausstieg an. Damit wäre Deutschland ein Vorreiter im Klimaschutz. Klar ist: Mitdieser Energiewende hängen viele andere energie- und umweltpolitische Aspekte zusammen. Über dieSommerpause wird die CDU in Partei, Fraktion und Regierung entsprechende klimapolitische Maßnahmenerarbeiten. Ein Wiedereinstieg in die Kernkraft steht nicht zur Diskussion.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-kazmaier2019″ css=“.vc_custom_1626419851904{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

01.07.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von R. Kazmaier

[vc_column_text]An den Abgeordneten des Deutschen Bundestages 30.06.2019
aus dem Wahlkreis Rastatt / Stadtkreis Baden-Baden
und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
sowie stv. Mitglied der Ausschüsse für Digitale Agenda, Verkehr und digitale Infrastruktur

Herrn Kai Whittacker,

 

Sehr geehrter Herr Whittacker,
wie man im Badischen Tagblatt (überregionaler Teil) Seite 4 vom 29.06.19 lesen kann: Zitat: „Während des Besuchs bei Maas weilte derweil … Kai Whittacker in Afganistan und inspizierte mit Staatsekretär Peter Tauber die dortige Truppe…“.
Es wird auf dem Foto gezeigt, wie Sie und Herr Tauber mit Stahlhelm und Schutzweste sich postieren, während der doch eher beleibte Oberstleutnant ohne Kopfbedeckung, ohne Schutzweste und im leichten Sommer-Feldanzug auftritt.

Meine Fragen: Wie, bitte, darf ich mir das vorstellen, wenn Sie als Wehrdiensrverweigerer und, wie es im Grundgesetz lautet, als „Ersatzdienstleister“ die deutschen Soldaten, die in Afganistan Dienst leisten , inspizieren?
Können Sie, jetzt nach Ihrem Besuch in Afganistan über die Sinnhaftigkeit des Einsatzes unserer Soldaten eine Aussage treffen?
Wie wirkt sich Ihr Besuch in Afganistan auf Ihre Arbeit in den Ausschüssen aus?

Ich danke für Ihre freundliche Antwort, mit den besten Grüßen
Rolf Kazmaier[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Kazmaier, 

herzlichen Dank für Ihre Frage zu meinem Truppenbesuch in Afghanistan. Eine kurze Zusammenfassung meinesBesuches können Sie auf meiner Homepage unter folgendem Link nachlesen:https://www.whittaker.de/truppenbesuch-in-afghanistan/

 

Da die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und die Bundestagsabgeordneten über Auslandseinsätzeentscheiden, ist es gute Tradition, dass Abgeordnete auch an Truppenbesuchen teilnehmen. Ich freue mich, dass ich zum ersten Mal seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag die Gelegenheit hatte, die Bundeswehr inAfghanistan zu besuchen. Ich stehe hinter unseren Soldatinnen und Soldaten sowie der dortigen Mission.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

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20.03.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Verkehr von H. Becker

[vc_column_text]Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der „persönlichen Zuverlässigkeit“ eine besondere Rolle – ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken.

 

Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Becker,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben zur geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den kürzlichvorgelegten Eckpunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). 

 

Grundsätzlich haben sich die bisherigen Regelungen im PBefG bewährt, wodurch wir in Deutschland iminternationalen Vergleich gute öffentliche Verkehrssysteme haben. Dennoch dürfen wir uns nicht denMöglichkeiten verschließen, die neue technische Entwicklungen und Personenbeförderungsdienstleistungen bietenkönnen – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertragvereinbart, das PBefG mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote zu modernisieren.Dabei wollen wir die Vorteile der neuen Entwicklungen in unserem ÖPNV-System nutzbar machen und gleichzeitigdafür Sorge tragen, dass Bewährtes nicht zerstört wird. So werden wir zum Beispiel darauf achten, dass zwischenden unterschiedlichen Beförderungsformen eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten herrscht und gleicheBedingungen für vergleichbare Anbieter gelten. Zudem ist uns wichtig, dass gute soziale Standards zum Schutz derBeschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards festgelegt werden.

 

Uns ist bewusst, dass die Reform des PBefG nicht einfach wird. Sehr unterschiedliche Interessen prallen hieraufeinander. Aufgabe der Politik ist es, diese unterschiedlichen Interessen im Sinne einer modernen undnachhaltigen Mobilität, die auch stets die Bedürfnisse von Beschäftigten und Nutzern im Blick hat,zusammenzuführen. Die vom BMVI vorgelegten Eckpunkte sind hierfür nur ein erster Vorschlag. In den nächstenWochen und Monaten werden noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und Interessengruppengeführt werden. Das ist wichtig, damit wir am Ende zu einem guten Ergebnis kommen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-kehren2019″ css=“.vc_custom_1626419835108{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

16.03.2019

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Verkehr von S. Kehren

[vc_column_text]Sehr geehrtes Ausschussmitglied,

 

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen „Heilsbringer“ nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Kehren, 

 

vielen Dank für Ihr Schreiben zur geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den kürzlichvorgelegten Eckpunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

 

Grundsätzlich haben sich die bisherigen Regelungen im PBefG bewährt, wodurch wir in Deutschland iminternationalen Vergleich gute öffentliche Verkehrssysteme haben. Dennoch dürfen wir uns nicht denMöglichkeiten verschließen, die neue technische Entwicklungen und Personenbeförderungsdienstleistungen bietenkönnen – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das PBefG mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote zu modernisieren.Dabei wollen wir die Vorteile der neuen Entwicklungen in unserem ÖPNV-System nutzbar machen und gleichzeitigdafür Sorge tragen, dass Bewährtes nicht zerstört wird. So werden wir zum Beispiel darauf achten, dass zwischenden unterschiedlichen Beförderungsformen eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten herrscht und gleicheBedingungen für vergleichbare Anbieter gelten. Zudem ist uns wichtig, dass gute soziale Standards zum Schutz derBeschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards festgelegt werden. 

 

Uns ist bewusst, dass die Reform des PBefG nicht einfach wird. Sehr unterschiedliche Interessen prallen hieraufeinander. Aufgabe der Politik ist es, diese unterschiedlichen Interessen im Sinne einer modernen undnachhaltigen Mobilität, die auch stets die Bedürfnisse von Beschäftigten und Nutzern im Blick hat,zusammenzuführen. Die vom BMVI vorgelegten Eckpunkte sind hierfür nur ein erster Vorschlag. In den nächstenWochen und Monaten werden noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und Interessengruppengeführt werden. Das ist wichtig, damit wir am Ende zu einem guten Ergebnis kommen können. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-budesheim2018″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

12.11.2018

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Soziale Sicherung von E. Budesheim

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

 

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

 

Mit freundlichen Grüßen
Elke Budesheim[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Budesheim,

herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat: 3% Prozent für kleinere Renten sind in Euros weniger als bei großenRenten. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben werden. DieGrundsicherung im Alter orientiert sich am SGB II Leistungssatz (Hartz IV). Der wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe berechnet. Dabei geht es darum, zu ermitteln, was die Menschentatsächlich für die Güter des täglichen Bedarfs ausgeben. Vereinfacht kann man sagen, dass dieser Leistungssatzmit der Infl ation steigt. Die Rente hingegen steigt mit den Löhnen.

Wenn die Verbraucherpreise schneller steigen als die Löhne – also die Hartz IV Anpassung höher ist als dieRentenerhöhung – dann werden Rentner tendenziell in die Grundsicherung fallen. Liegt aber die Hartz IVAnpassung unter der Rentenerhöhung, werden Rentner aus der Grundsicherung herausgeholt. Diese Situationhaben wir zur Zeit in Deutschland und das seit einigen Jahren.

Ich sehe die Gefahr, dass sich das auch mal umkehren kann (siehe z. B. Nachkrisenzeit von 2008) und wir einenneuen Mechanismus brauchen, damit dies nicht mehr passieren kann. Allerdings hat uns dasBundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt und wir haben noch keine abschließende Lösung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-kazmaier2018″ css=“.vc_custom_1626419821484{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

13.08.2018

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von R. Kazmaier

[vc_column_text]An den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
aus dem Wahlkreis Rastatt – Baden-Baden

Herrn Kai Whittacker

Sehr geehrter Herr Whittacker,
Sie scheinen „abgeordnetenwatch.de“ nicht zu lieben. Ich schreibe Ihnen trotzdem, denn wer sollte mir folgendes besser erklären als der Abgeordnete im Bundestag aus dem Wahlkeis, in dem ich lebe.

Am 13.08.2018 lese ich im Badischen Tagblattes auf Seite 1 und 3 folgendes:
„Merkel und Sanchez sind sich einig“
und sich haben eine Vereinbarung geschlossen
„ …Sie sieht vor, dass die Bundesrepublik Migranten die schon in Spanien einen Asylantrag gestellt haben, binnen 48 Stunden dorthin zurückschicken kann. Es geht aber nur um Asylbewerber, die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden…“

Bitte erklären Sie, was das soll – wenn also so eine Person aus Algerien kommend , in Spanien als Asylbewerber registriert wird, dann durch Frankreich reist und sich in Kehl in Deutschland meldet, – wie wird denn dann verfahren? Wie ist denn Ihre persönliche Haltung hierzu?

Ich danke für Ihre freundliche Antwort, mit den besten Grüßen
Rolf Kazmaier[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Kazmaier,

die Absprache mit Spanien betrifft Personen, bei denen im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführtenBinnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellt wird, dass sie bereits einen Asylantragin Spanien gestellt haben (EURODAC Treffer der Kategorie 1). Diese Personen sollen ohne weitere Formalitätenbinnen maximal 48 Stunden unmittelbar nach Spanien zurückgewiesen werden.

Die deutsch-österreichische Landgrenze ist weiterhin der Brennpunkt der Feststellungen illegalerSekundärmigration und stellt damit nach wie vor den Schwerpunkt der grenzpolizeilichen Maßnahmen dar. Herr Bundesinnenminister Seehofer hat daher die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze ab dem 12. November 2018 für weitere sechs Monate angeordnet. Das Instrument der Zurückweisung istgrundsätzlich an Grenzkontrollen gekoppelt. Insofern gelten die Zurückweisungsabsprachen mit Griechenland undSpanien für die deutsch-österreichische Landgrenze.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-brosda2018″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

02.08.2018

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von L. Brosda

[vc_column_text]Herr Whittaker,
in Ihrem Profil geben Sie als ausgeübte Tätigkeit an MdB zu sein.
Welche Ausbildung haben Sie, und waren Sie schon einmal in einem Betrieb/Unternehmen tätig?

MfG
L.Brosda[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Brosda,

ich habe in Großbritannien Wirtschaftswissenschaften studiert. Berufserfahrung sammelte ich als Assistent derGeschäftsführung bei der LEONI AG in Nürnberg und der Herrenknecht AG in Schwanau.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-stuerenburg2018″ css=“.vc_custom_1626419803675{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

13.07.2018

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von B. Stürenburg

[vc_column_text]Guten Tag, meine Frage ist einfach.
Beantworten Sie als gewählter „Volksvertreter“ eigentlich grundsätzlich keine Anfragen, oder sind die Ihnen zu Verfügung gestellten Mittel hierzu unzureichend?
Ich werde hierzu einige Daten zusammenstellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe um Antwort zu den Fragen Ihrer Wähler.
Gruß
Bernd Stürenburg[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Stürenburg,

seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag habe ich über 1.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ausmeinem Wahlkreis beantwortet. Von abgeordnetenwatch.de habe ich Ihre Anfrage erst am 31. August 2018 erhalten. Aus Transparenzgründen habe ich mich dazu entschieden, alle mir auf dieser Plattform gestellten Anfragen direkt auf meiner Homepage zu beantworten.

Meine Haltung zur Plattform abgeordnetenwatch.de finden Sie hier: https://www.whittaker.de/mit-demokratie-geld-machen/

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-lipps2018″][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

09.11.2017

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Innere Sicherheit von C. Lipps

[vc_column_text]Sehr geehrter Herrr Whittaker.

Wie Sie sicher wissen, hat die Vollversammlung der UN im September mit 122 Stimmen einen Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen, der nun noch von mindestens 50 Staaten ratifiziert werden muss.
Die Bundesrepublik Deutschland hat weder an dieser Vollversammmlung teilgenommen, noch ist sie bisher bereit, den Vertrag zu unterzeichnen, obwohl der Deutsche Bundestag am 26. März 2010 immerhin beschlossen hat, den Abzug aller US-Atomwaffen aus Büchel zu fordern.

Werden Sie sich als Mitglied des neugewählten Bundestages und voraussichtlich Angehöriger einer der die Regierung bildenden Parteien für die Unterzeichung bzw. Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Christina Lipps[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Lipps,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich von abgeordnetenwatch.de leider erst am 31. August 2018 erhalten habe.

Die Bundesregierung teilt und unterstützt das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt und hat sich diesem auch imKoalitionsvertrag verschrieben. Ein sofortiges Verbot von Nuklearwaffen durch einen einfachen, deklaratorischenVerbotsvertrag, auf den sich eine Gruppe von 122 Staaten am 7. Juli 2017 in New York verständigt hat, ist abernicht förderlich, um dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher zu kommen. Keiner der Nuklearwaffenstaaten,auf deren Mitwirkung es bei der nuklearen Abrüstung in erster Linie ankommt, hat sich an den Verhandlungenbeteiligt. Mehr noch, der in New York verhandelte Verbotsvertrag droht dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag(NVV) und der mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferation nachhaltigenSchaden zuzufügen sowie das globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden. Gerade angesichts der Bedrohung durch das nordkoreanische Nuklear- und Raketenprogramm muss es in unserem Interesse sein, den Nichtverbreitungsvertrag zu stärken, und ihn nicht durch ein VN-Verbot von Kernwaffen, das von den Nuklearwaffenstaaten nicht mitgetragen wird und keine verifi zierbaren Abrüstungsbestimmungen vorsieht, zu unterlaufen.

Nukleare Abrüstung und das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen können und dürfen nicht losgelöst von der sicherheitspolitischen Realität sowie den bündnispolitischen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der NATO, zu denen die Bundesregierung ebenso wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag uneingeschränkt steht, betrachtet werden. Im Rahmen eines Doppelansatzes aus nuklearer Abschreckung und Abrüstung hat sich auch dieNATO zum Ziel gesetzt, die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen. Der schrittweise Ansatz,den die Bundesregierung für eine Welt ohne Nuklearwaffen verfolgt, berücksichtigt das sicherheitspolitischeUmfeld und setzt daher auf konkrete, substanzielle und verifi zierbare Abrüstungsschritte unter Einbeziehungderjenigen Staaten, die über Nuklearwaffen verfügen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-boos“ css=“.vc_custom_1626419790524{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

05.08.2017

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Wissenschaft, Forschung und Technologie von J. Boos

[vc_column_text]Guten Tag.
Ich habe einige Fragen an Sie.

Was machen sie für die Jugendarbeit..? Sie ist einer der Grundsteine der Jugendentwicklung.
Was machen sie ernsthaftes, gegen den Wirtschaftslobbyismus, welcher unsere Abgeordneten beeinflussbar und erpressbar macht.?
Glauben sie im allen Ernstens daran, daß ein Update für Dieselfahrzeuge, in der Automobilbranche wirklich die ulltimative Lösung ist..? Denn wenn dies wirklich so wäre, warum wurde es dann nicht schon vorher angewendet..?

Ich halte dies für eine ausgemachte Lüge der Automobilkonzerne.
Es wäre interessant, von Ihnen eine persönliche, anschauliche und fundierte Erklärung zu bekommen.
Schliesslich sollen wir Sie ja auch wählen… 😉

Mit freundlichen Grüßen
J. Boos[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Boos,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.08.2017 und Ihre verschiedenen Fragen. Lassen Sie mich zunächst auf denBereich Jugendarbeit eingehen:
Für uns als Unionsparteien ist die Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Bereich, dessen Bedeutung in den letztenJahren weiter zugenommen hat. Darum wollen wir die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft dabei unterstützen,ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Dazu gehören neben Beratung und Unterstützung auch derSchutz von Kindern und Jugendlichen.

Nachdem das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, wollen wir in der nächstenLegislaturperiode eine gut durchdachte Reform des SGB VIII in Angriff nehmen. Wir streben hier eine inklusiveLösung an, d.h. eine Zusammenlegung von SGB VIII und SGB XII. Klar ist, dass eine Reform des SGB VIII nurunter Einbeziehung der Praxis, der Kostenträger und der Verbände gelingt. Wir wollen praxistauglicheRegelungen, die ehrenamtliches Engagement und selbstorganisierte Jugendarbeit ermöglichen.

Zum Thema Lobbyismus will ich Folgendes sagen: Ein „verbindliches Lobbyistenregister“ besteht bereits über die„Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externenPersonen) in der Bundesverwaltung“, die CDU und CSU durchgesetzt haben.

Der Bundestagspräsident führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, dieInteressen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für dieRegistrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstandund Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen,die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag undBundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und dieAusstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeigerveröffentlicht.

Grundsätzlich sehe ich es so, dass jeder Mensch ein Lobbyist seiner eigenen Interessen ist. Die Aufgabe vonPolitik ist es, die ganz unterschiedlichen Interessen in einer Gesellschaft auf einen Kompromiss zu bringen, dermöglichst für alle tragbar ist. Als Bundestagsabgeordneter ist man tagtäglich mit den Interessen der Menschenbeschäftigt. Bei jedem Gesetzgebungsverfahren muss eine Vielzahl verschiedener Interessen analysiert, abgewogenund miteinander in Ausgleich gebracht werden.

Der Austausch mit Vertretern aus verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen und Wirtschaftsbranchen istzunächst einmal wichtig, damit sich die Parlamentarier ein umfassendes Bild von einer Situation machen können.

Wir brauchen das Wissen und die Einschätzungen von Menschen, die betroffen sind von einer gesetzlichenRegelung. Nur so können wir Probleme sachgerecht lösen.
Was mich bei der Diskussion um Lobbyismus stört, ist die grundsätzliche Unterstellung, Abgeordnete seienentweder käufl ich oder zumindest unfähig, sich gegen diese Art der Einfl ussnahme zu erwehren. Mit diesemGeneralverdacht wird ein Eindruck vermittelt, der falsch ist.

Abschließend noch zum Thema „Diesel-Affäre“: Die Software-Updates für Dieselfahrzeuge sind ein Ergebnis desDiesel-Gipfels. Ich sehe die Updates als einen ersten notwendigen Schritt. Klar ist außerdem, dass die Autobauerfür die Kosten der notwendigen Umrüstungen an den Fahrzeugen aufkommen müssen.
Ein generelles Diesel-Verbot ist aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative. Denn auch wenn dieAutobauer betrogen haben, ist der Diesel doch noch immer schadstoffärmer als ein Benziner.
Ich erwarte, dass die gesamte Diesel-Affäre in den kommenden Monaten konsequent und schonungslosaufgearbeitet wird. Dazu gehören vor allem auch entsprechende personelle Konsequenzen im Management derAutobauer.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ anchor=“link-tietz“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

07.07.2017

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von I. Tietz

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

wieso geht eigentlich JEDER EINZELNE LINK, der auf Ihre Antworten auf Ihrer Website verweisen soll, INS LEERE?
Können Sie die BITTE wieder online stellen, damit wir Bürger sei auch wieder lesen können?

DANKE![/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrte Frau Tietz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.07.2017 und Ihren Hinweis betreffend die Verlinkung zu meinen Antworten. Die Links sind aktualisiert. Grundsätzlich können Sie sämtliche meiner Antworten auf Anfragen überabgeordnetenwatch.de auf meiner Homepage unter https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch einsehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419775809{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

27.05.2017

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Verkehr von M. Truxa

[vc_column_text]Sehr geerter Herr Bundestagsabgeorneter,

Wie stehen Sie zur geplanten Teilprivatisierung der Bundesautobahnen?
Für mich als Wähler ist es nicht nachvollziehbar, dass eine aus Steuergeldern finanzierte Infrastruktur jetzt , zumindest teilweise, in private Hände gelangen soll, zumal durch die Autobahnmaut bereits zusätzliches Geld in die Fernstraßen fließen soll.

Ich bin der Meinung Politiker sollten sich in besonderem Maße an ihre Versprechen halten, zum Beispiel auch an die Befristung des Soli.meine Stimme hängt davon ab.

Mit freundlichen Grüßen, Michael Truxa[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Truxa,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.05.2017 zum Thema Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Ich will gleich zu Beginn ganz deutlich sagen, dass der Bund keine Privatisierung unserer Infrastruktur oder Autobahnen betreibt.

Die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft durch den Bund ist Teil des Gesetzespakets zur Neuordnungder Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Mit der nun beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen inunmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund erreichen wir ein bundesweit einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes.

Die zu gründende Gesellschaft soll effiziente Strukturen erhalten. Daher wird ihr die Möglichkeit eingeräumt,bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einzurichten. Es ist dabei sichergestellt, dass die neueInfrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl imGrundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihrenTochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. DieserBeschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz einRahmen gesetzt.

Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspfl icht zum Gesellschaftsvertrag sowie zumfünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestagsim Aufsichtsrat sowie durch ein Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums desDeutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitreichende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

11.02.2016

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen von P. Saur

[vc_column_text]wie kann eine Personalentscheidung in einer wichtigen Position nur durch den
ausscheidenen Inhaber gefällt werden ??

Hier Nachfolge von Frau Görtz Meissner (Baden-Baden Marketing gmbh)
Diese Stelle ist nicht ausgeschrieben worden und wird nur nach dem Wunsch
der Dame gewählt. Eine absolute Missachtung der Hoteliers und anderer Tourismus Fachleuten.
Laut Aussage der OB erfolgte keine Ausschreibung.

 

Das nächste Mal keine Stimme für die CDU[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Saur,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.02.2016. Kommunale Personalentscheidungen kommentiere ichgrundsätzlich nicht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Rathaus der Stadt Baden-Baden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419761319{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

15.01.2016

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage zum Thema Recht von B. Weber

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

besteht von Ihrer Seite die Möglichkeit der Bundeskanzlerin das Leserforum vom BT vom heutigen 15. Jan. auf den Tisch zu legen ? Daraus könnte die eigenlich geschätzte Frau Merkel etwas über das Unverständnis der Bürger über ihre anhaltende Willkommenspolitik entnehmen. Die Tatsachen, die mit dieser Flüchtlingspolitik einhergehen, werden doch von Tag zu Tag deutlicher. Der informierte Bürger erfährt, daß alle Hilfsbereitschaft an Grenzen kommt und dass Einbürgerung ein äußerst schwieriger Prozess ist – und daß die Politik auf allen Ebenen im Moment mit der Vielzahl an Flüchtlingen nur versagen kann.
Meinen Sie nicht auch, daß die Bundesregierung, an ihrer Spitze Frau Merkel, Herr de Maiziere und Herr Altmaier (vom dem man im Moment leider garnichts mehr wahr- nimmt) endlich eine Kehrtwende von dieser „offenen-Tür-Politik“ öffentlich zeigen sollte, allerdings mit dem Angebot an Lösungsmöglichkeiten für diese enorme bundesweite Herausforderung ?

Ich bleibe kritisch, Gruß aus Bad Bodo Weber.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.01.2016. Die Flüchtlingskrise ist und bleibt das beherrschende Thema der letzten Monate. Ich verstehe Ihre Sorgen mit Blick auf die Herausforderungen, vor die die Flüchtlingskrise Deutschland stellt.

Es steht außer Frage, dass wir die Zahl der Flüchtlinge, die bei uns ankommen, reduzieren müssen. Deutschland hat in den letzten Monaten in beispielloser Weise gezeigt, dass es ein hilfsbereites Land ist. Klar ist aber auch, dass wir Staat und Gesellschaft nicht überfordern dürfen.

Die Flüchtlingskrise ist ohne Frage die größte Herausforderung seit der deutschen Wiedervereinigung. Schnelle und einfache Lösungen gibt es hier nicht. Doch die Politik der Bundesregierung setzt an den richtigen Stellen an.

Die Bundesregierung arbeitet seit Monaten an nationalen, europäischen und internationalen Lösungsansätzen für die Flüchtlingskrise. Wir haben bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Welche Maßnahmen das sind und was die nächsten Schritte sein müssen, habe ich auch in einer Übersicht zusammengestellt, die Sie auf meiner Homepage unter https://www.whittaker.de/aktuelles/massnahmen-der-fluechtlingspolitik-auf-einen-blick/ finden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

27.12.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von J. Benecke

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.11.2015 auf meine Frage von 18.11.2015. Da Sie auf Ihrer Homepage keine (sichtbare) Möglichkeit für Folgefragen anbieten, stelle ich meine Folgefrage hier. Aus Übersichts- und Transparenzgründen wiederhole ich Ihre Antworten jeweils.

Zum Thema „Oxy vs. Ecuador“ ( https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador ): Ich hatte Sie nicht nach einer rechtlichen Einschätzung gefragt, sondern nach Ihrer persönlichen Meinung des generellen Vorgehens der Firma Oxy. Auf jeden Fall möchte ich noch wissen, wie Sie konkret verhindern, dass eine solche Klage später In Deutschland möglich sein wird.

Zum „Investitionsschutz“: Ja, das ist – wie Sie sagen – seit Jahren bei vielen Handelsabkommen Praxis. Das heißt aber nicht, dass es gut ist oder war. Diese Abkommen nützen in der Regel nur dem stärkeren Partner. Für mich ist ein solches Abkommen eine Einladung zur Ausbeutung, da Staat und Justiz von Firmen komplett umgangen werden kann. Zahlen muss dann der Bürger. Das käme nur in Frage, wenn ein Land ein extrem instabiles politisches System besitzt, dass sich darauf keine Firma verlassen kann – und gleichzeitig finanziell dermaßen am Ende ist, dass es auf ausländische Investoren absolut angewiesen ist. Das alles trifft auf Deutschland keineswegs zu. Warum hat Deutschland es gefordert und warum fordern die anderen EU-Länder so etwas?

Ihre Aussage, dass Deutschland solche Privatgerichte nach Meinung der deutschen Bundesregierung „nicht erforderlich sind“, ist mir zunächst neu, und zum anderen glaube ich das noch nicht so ganz. Überzeugen Sie mich! Am besten durch Taten in Brüssel.

Sie schreiben, „Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass unsere gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen nicht … ausgehebelt oder umgangen werden.“ Also: Wie konkret sieht dieser Schutz aus und wer haftet wie im Falle einer Unwirksamkeit oder doch stattfindenden Aushebelung?

 

Vielen Dank![/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Benecke,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht zum Thema Investitionsschutz. Ich möchte an dieser Stelle nochmalsbetonen, dass die Vorschläge der EU-Kommission eine grundlegende Reform des bisherigen Investitionsschutzesdarstellen. Mit den Reformvorschlägen, die ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort erläutert habe, werdenwichtige Verbesserungen bei Transparenz und Rechtsstaatlichkeit erreicht.
Die Reformvorschläge schaffen einen ausgewogenen Rahmen für einen modernen und transparentenInvestitionsschutz. Sie sind nun auch die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zu TTIP.

Dabei gilt weiterhin: Die endgültige Entscheidung darüber, ob Investitionsschutzbestimmungen in TTIPaufgenommen werden, wird erst nach Abschluss der Verhandlungen und nach sorgfältiger Bewertung durch dieEU-Mitglieder erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419748370{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

06.12.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von T. Fettig

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

Sie haben am Freitag für einen Bundeswehreinsatz in Syrien gestimmt. Ich persönlich bin gegen so einen Einsatz, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass man eine Terrororganisation wie den IS durch solche Angriffe eher stärkt und nicht schwächt. Im Bundestag waren sich alle einig, dass der IS kein Staat ist, bei dem militärischen Gegenschlag behandeln Sie ihn aber wie einen. Es werden Ölraffinerien, Tanklaster und Ausbildungslager von der Luft aus bombadiert. Es sollte aber jedoch offentsichtlich sein, dass in den Raffinerien Zivilisten arbeiten, die Tanklaster möglicherweise auch von Zivilisten gefahren werden und sich in den Ausbildungslager ebenfalls Zivilisten aufhalten werden. Ebenfalls sollte klar sein, dass sich IS Kämpfer nicht alle schön auf einem Fleck versammeln um sich bombadieren zu lassen, sondern generell Schutz zwischen der Zivilbevölkerung suchen. Und diese Zivilisten sind eben kein Teil des IS. Da Sie dem Einsatz zugestimmt haben, können Sie ausschließen, dass das nicht der Fall sein wird? Können Sie ausschließen, dass die getöteten Zivilisten keine neuen Terroristen erzeugen werden? Und sind Sie der Meinung, dass diese Strategie den IS aus Syrien verdrängen wird?

Angenommen durch den internationalen Einsatz wird der IS tatsächlich aus Syrien verdrängt. Wie soll es Ihrer Ansicht mit dem Land weitergehen, wenn Russland an Assad festhält? Wird der Bundeswehreinsatz dann beendet oder weitergeführt?

Der Einsatz wird im ersten Jahr mindestens 134 Mio. Euro kosten, in den Flüchtlingslagern um Syrien fehlt es aber schon seit Ewigkeiten an Essen und Trinken. Wieso kann für einen Militäreinsatz so einfach Geld locker gemacht werden, für die mangelhafte humanitäre Hilfe vor Ort, die nur ein Bruchteil davon kosten würde aber nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Fettig[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Fettig,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.12.2015. Für Fragen zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr möchte ich Sieauf den Beitrag auf meiner Homepage verweisen, den Sie unter
https://www.whittaker.de/aktuelles/es-geht-um-unsere-eigene-sicherheit/ erreichen.

Zu dem letzten Punkt in Ihrer Nachricht möchte ich ergänzen, dass die internationale Geberkonferenz in Londonvon Anfang Februar dieses Jahres den Betrag von 9 Milliarden Euro zusammengetragen hat. Deutschland beteiligtsich dabei mit 2,3 Milliarden Euro. Die Gelder sollen an internationale Hilfsorganisationen gehen und für dieVersorgung der syrischen Bürgerkriegsfl üchtlinge vor allem in den Nachbarländern zu Syrien eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

18.11.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von J. Benecke

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

am 8.11.2015 wurde das Land Ecuador vor einem privaten Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden Dollar Schadensersatz verurteilt, offenbar u.a. weil es dem Ölkonzern Oxy durch eine Gesetzesänderung verboten hat, im Yasuni Nationalpark nach Öl zu bohren. Dass die Firma Oxy angeblich auch sonst gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen hat, und angeblich in erheblichem Maße die Umwelt verschmutzt hat, ändert an der Klage wegen „entgangenen Gewinnen“ nichts. Dies ist auch nur eine von 24 noch anstehenden Klagen mit einem Gesamtwert von über 14 Milliarden Dollar. Das ganze ist noch ein Erbe der neoliberalen Regierung von vor 2009, die derzeitige Regierung ist aus dem Schiedsgericht längst ausgetreten.

Link: https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador
Ich frage Sie:
1. Halten Sie das Vorgehen der Firma Oxy und die Reaktion des ecuadorianischen Staates in diesem Fall für gerechtfertigt?
2. Wie ist – falls bei uns TTIP und/oder CETA tatsächlich Realität wird – ein Ausstieg wieder aus dem jeweiligen Vertrag möglich und was würde dieser den Staat kosten?
3. Wie wird in den derzeitigen Entwürfen von TTIP und CETA gesichert, dass derartige Klagen vor privaten Schiedsgerichten in Deutschland keine Rechtsgrundlage haben werden?

(Bitte beachten Sie: Behauptungen der Art „so etwas wird bei uns nicht passieren“ und „unsere Standards sind sicher“ sind wertlos, wenn es nicht schriftlich beidseitig mit entsprechenden Strafen bei Missachtung vereinbart wird.)

Vielen Dank!
Jens Benecke[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Benecke,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.11.2015. Eine rechtliche Einschätzung zum Verfahren zwischen Ecuadorund dem Ölkonzern Oxy werde ich nicht geben.
Ich verstehe, worauf Sie mit diesem Beispiel hinweisen möchten. Die so genanntenInvestitionsschutzbestimmungen werden seit Monaten diskutiert. Viele Bürger befürchten, dass dadurch nationaleGesetze ausgehebelt werden könnten.

Um diese Diskussion zu versachlichen, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Investitionsschutz seit vielenJahren eine gängige Praxis ist. Dadurch sichern Staaten ihren Investoren völkerrechtlichen Schutz im Anlagelandzu. Deutschland hat z.B. seit 1959 mehr als 130 bilaterale Investitionsförderungs- u. -schutzverträgeabgeschlossen.

Die Frage, ob und in welcher Weise der Investitionsschutz Bestandteil von TTIP wird, ist noch nicht entschieden.
Die deutsche Bundesregierung ist grundsätzlich der Ansicht, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften in einemAbkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich sind. Beide Vertragsparteien können einenhinreichenden Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten ermöglichen.
Die EU-Kommission und einige andere EU-Mitglieder möchten hingegen in alle FreihandelsabkommenInvestitionsschutzbestimmungen aufnehmen, also auch in Verträge mit Industrieländern wie Kanada und den USA.
Die EU-Kommission hat die vorhandenen Bedenken aufgegriffen und in den letzten Monaten einen Vorschlag füreinen reformierten Investitionsschutz erarbeitet, der anschließend mit den EU-Mitgliedern und dem EuropäischenParlament diskutiert wurde. Am 12.11.2015 wurde der überarbeitete Vorschlag an die USA übermittelt undveröffentlicht.

Der Reformvorschlag sieht vor,
– die Regulierungshoheit des Gesetzgebers umfassend zu schützen,
– ein Investitionsgericht zu schaffen, in dem künftig öffentlich eingesetzte Richter über Klagen von Investorenentscheiden,
– die Verfahren transparenter zu machen, indem die Verhandlungen öffentlich sein und alle Schriftsätzeveröffentlicht werden sollen.

Die Bundesregierung begrüßt die Reformvorschläge der EU-Kommission für einen modernen Investitionsschutz.Die endgültige Entscheidung darüber, ob Investitionsschutzbestimmungen in TTIP aufgenommen werden, ist wiegesagt noch nicht gefallen. Sie wird erst nach dem Abschluss der Verhandlungen und nach der Bewertung desVerhandlungsergebnisses durch die EU-Mitglieder erfolgen.

Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass unsere gesetzlichen Regelungen zum Schutz vonGemeinwohlzielen nicht durch Investitionsschutzbestimmungen ausgehebelt oder umgangen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419732226{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

14.11.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von E. Schiebel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,
ich nehme Ihre sarkastische Antwort an Herrn Emmler vom 27.05.2015 und die Haltung Ihrer Fraktion bzgl. Nichtveröffentlichung der Lobbyisten zum Anlass, Details bei Ihnen nachzufragen.

  1. Garantieren Sie Ihren Wählern, dass die Antworten auf Ihrer Homepage solange nachzulesen sind wie die Antworten auf Abgeordnetenwatch? Falls nein, kann Ihnen unterstellt werden, dass Sie solche Antworten auf Ihrer Homepage später löschen, die Ihnen dann zum Nachteil werden könnten. Ist diese Argumentation nicht Grund genug, Ihre Sonderlösung zu verlassen, um diesem Verdacht nicht weiter ausgesetzt zu sein
  2. Halten Sie persönlich die Haltung der CDU-Fraktion bzgl. Nichtveröffentlichung der Lobbyisten für richtig und mit welcher Begründung?
  3. Halten Sie persönlich die Haltung der Bundestagsverwaltung für richtig, mittels einer prominenten Anwaltskanzlei das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts anzufechten, welches Abgeordnetenwatch ausdrücklich die Herausgabe der Liste, der von der CDU-Fraktion ausgestellten Lobbyausweise, zuspricht? Falls ja, liegt der Verdacht nahe, dass Sie einen gemeinnützigen Verein, der auf die Spenden seiner Mitglieder angewiesen ist, mit unbegrenzten Steuermitteln bekämpfen wollen.

Ist das Ihre Vorstellung von Demokratie? Ich erinnere Sie an Ihre Aussage vom 27.05.2015 bzgl. Steuergeldverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.11.2015. Dass meine Antwort an Herrn Emmler sarkastisch sei, ist eineUnterstellung, die ich zurückweise.

Meine Antworten auf Anfragen über abgeordnetenwatch sind auf meiner Homepage nachzulesen, ohne zeitliche Beschränkung und solange es technisch möglich ist (bei einem Hackerangriff z.B. könnten die Daten gelöscht werden). Ich sehe auch keinen Grund, einzelne Antworten löschen zu müssen, schließlich geben Sie meine Meinung und politischen Positionen wieder, zu denen ich stehe.

Zum Thema Lobbyismus möchte ich drei Dinge sagen:
Grundsätzlich sehe ich es so, dass jeder Mensch ein Lobbyist seiner eigenen Interessen ist. Die Aufgabe vonPolitik ist es, die ganz unterschiedlichen Interessen in einer Gesellschaft auf einen Kompromiss zu bringen, dermöglichst für alle tragbar ist. Als Bundestagsabgeordneter ist man tagtäglich mit den Interessen der Menschen beschäftigt. Bei jedem Gesetzgebungsverfahren muss eine Vielzahl verschiedener Interessen analysiert, abgewogen und miteinander in Ausgleich gebracht werden.

Der Austausch mit Vertretern aus verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen und Wirtschaftsbranchen ist zunächst einmal wichtig, damit sich die Parlamentarier ein umfassendes Bild von einer Situation machen können.Wir brauchen das Wissen und die Einschätzungen von Menschen, die betroffen sind von einer gesetzlichen Regelung. Nur so können wir Probleme sachgerecht lösen.
Was mich bei der Diskussion um Lobbyismus stört, ist die grundsätzliche Unterstellung, Abgeordnete seien entweder käuflich oder zumindest unfähig, sich gegen diese Art der Einflussnahme zu erwehren. Mit diesem Generalverdacht wird ein Eindruck vermittelt, der falsch ist.

Zu Fragen, die das laufende Berufungsverfahren betreffen, werde ich mich nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

16.08.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von E. Schiebel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

Sie antworteten mir am 25.03.15 auf Ihrer Homepage: „Auch ich begrüße daher sehr, dass die Europäische Kommission am 9. Oktober 2014 ihr Verhandlungsmandat veröffentlicht hat. Die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat zudem angekündigt, die Transparenz im Verhandlungsprozess noch weiter zu erhöhen.“

Auch wenn Sie auf meine Nachfrage vom 28.03.2015 nicht geantwortet haben, konfrontiere ich Sie mit der neuesten Entscheidung der EU-Kommision, die Geheimhaltung zu den TTIP-Verhandlungen zu verschärfen. Laut Spiegel Online wurde der vertrauliche Bericht über die zehnte Gesprächsrunde mit den Amerikanern nicht mehr an die EU-Mitgliedstaaten verschickt, sondern ist für Beamte und Politiker nur in einem sicheren Leseraum in Brüssel einsehbar!!!

Was gedenken Sie und Ihre CDU-Vorderen gegen diese neuerliche Rückwärtsrolle der EU-Kommision zu tun? Geht es bei den Verhandlungen um geheime Kriegsstrategien oder um internationale Handelspolitik, wie uns die Politikdarsteller glauben machen wollen?

Die Uni Boston hat mittlerweile für die UN eine Gegendarstellung zu den Propagandadaten der TTIP-Befürwortet geliefert:
USA + 800000 Arbeitsplätze
Europa: – 600000 Arbeitsplätze 2,7% Wirtschaftsschrumpfung
Was sagen Sie dazu?

Die bekannten Fakten zu TTIP und CETA sind schon dramatisch genug. Was wird wohl in den noch nicht veröffentlichten Dokumenten stehen?
Bitte helfen Sie mit, eine sachliche Kommunikation mit den BürgerInnen zu führen anstatt unbewiesene Gefälligkeitsgutachten zu verbreiten.
Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Freihandelsabkommen TTIP.
Ich möchte an dieser Stelle zunächst noch einmal betonen, dass ich von den Vorteilen eines transatlantischenWirtschaftsraums überzeugt bin. Die Europäische Union und Deutschland profi tieren in hohem Maße vomFreihandel und von grenzüberschreitenden Investitionen. Die EU ist der weltweit größte Exporteur und Importeurvon Waren und Dienstleistungen, sowie einer der wichtigsten Investoren und Empfänger von Investitionen. Daherist der freie transatlantische Handel mit Waren und Dienstleistungen für Europa und Deutschland nicht nurwünschenswert. Er ist vielmehr eine Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen Wohlstand und damit für denErhalt unserer hohen sozialen Standards.

Sie kritisieren in Ihrer Nachricht die Entscheidung der EU-Kommission, den vertraulichen Bericht über die zehnteGesprächsrunde mit den Vereinigten Staaten zu TTIP nicht mehr an die EU-Mitgliedsländer zu verschicken,sondern nur für Beamte und Politiker in einem sicheren Leseraum in Brüssel einsehbar zu machen.

Auf die zahlreiche Kritik an diesem Vorgehen hat EU-Kommissarin Cecilia Malmström inzwischen richtigerweisereagiert: Sie kündigte an, „detaillierte und umfassende Berichte“ über die TTIP-Verhandlungen in allen EU-Amtssprachen zu veröffentlichen.

Grundsätzlich gilt, dass die Transparenz bei den Verhandlungen über TTIP in den letzten Monaten erheblichverbessert wurde. Das begrüße ich sehr.

Seit längerem ist eine Vielzahl von Dokumenten im Internet für jedermann einsehbar, so beispielsweise dasVerhandlungsmandat zu TTIP. Zu TTIP hat die Europäische Kommission außerdem Fragebögen mit Antworten,Positionspapiere und sogar Textvorschläge des europäischen Verhandlungsteams veröffentlicht – was übrigens eineinmaliger Vorgang in der Geschichte der Handelspolitik ist.
Außerdem wird der Volltext von TTIP genau wie im Falle von CETA nach dem Abschluss der Verhandlungenöffentlich in allen 24 EU-Sprachen bereits vor der Befassung durch das Europäische Parlament einsehbar sein.
Die Europaabgeordneten im internationalen Handelsausschuss des Europäischen Parlaments verfolgen denVerhandlungsprozess sehr genau. Die EU-Kommission ist nach wie vor verpfl ichtet, das Parlament und dieMitgliedsstaaten in allen Verhandlungsphasen (vor und nach den Verhandlungsrunden) unverzüglich undumfassend zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419717387{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

15.08.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von H. Besinger

[vc_column_text]Guten Tag, Herr Whittaker,

wie werden Sie angesichts der unklaren Situation in Griechenland (Neuwahlen mit ungewissem Ausgang) und der Haltung des IWF (Beteiligung nur bei vorherigem Schuldenschnitt für Griechenland) am Mittwoch abstimmen?[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Besinger,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum 3. Hilfspaket für Griechenland, über das der Bundestag heute abgestimmt hat.Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für mein heutiges Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestagdarlegen.

Heute haben wir die bereits dritte Abstimmung zu Griechenland in diesem Jahr erlebt. Bei der ersten Abstimmungim Februar ging es um die Verlängerung des zweiten Rettungspaketes. Bei der zweiten Abstimmung im Juli ging es um die Erlaubnis für die deutsche Bundesregierung, mit Griechenland über ein drittes Hilfspaket zu verhandeln. Bei der heutigen dritten Abstimmung geht es nun um den Beschluss für dieses dritte Hilfspaket.
Als wir im Februar das zweite Rettungspaket verlängert haben, war ich damals dagegen. Die neue griechischeRegierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras hatte damals nur ein Ziel: weitere Hilfsgelder zu bekommen ohneReformen umsetzen zu müssen. Die bereits geplanten Reformen drohten verwässert zu werden. Darüber hinaussollte die Troika ausgeschaltet werden.

Heute ist die Situation eine völlig andere. Die deutsche Bundesregierung konnte sich maßgeblich mit ihrer Haltung durchsetzen, dass es Hilfe nur gegen ernsthafte Reformanstrengungen gibt. In der griechischen Regierung hatendlich das notwendige Umdenken eingesetzt.

Darüber hinaus liegt jetzt ein extrem detailliertes Reformprogramm auf dem Tisch. Dessen Einhaltung wirdengmaschig kontrolliert. Die Hilfsgelder werden nur alle drei Monate ausgezahlt, wenn die vereinbarten Reformen beschlossen wurden. Zu guter Letzt wird das Programm in Griechenland von einer breiten Mehrheit im Parlamentgetragen. Das alles sind ganz andere Voraussetzungen als beim zweiten Hilfspaket im Februar.
Bei der heutigen Abstimmung habe ich mit Ja gestimmt. Dabei sind für mich folgende Argumente entscheidend:

  1. Seit Februar dieses Jahres hat insbesondere der deutsche Bundesfi nanzminister Dr. Wolfgang Schäublemassiv darauf gedrängt, dass die Regeln in Europa eingehalten werden. Es ist sein Erfolg, dass alleEuroländer, auch Griechenland, ein für alle Mal akzeptiert haben, dass es Kredithilfen nur im Gegenzug zuernsthaften Reformen gibt. Dieser Prozess hat lange gedauert und war extrem schwierig. In den letztenWochen hat anscheinend endlich das notwendige Umdenken der griechischen Regierung eingesetzt.
  2. Vor diesem Hintergrund wäre es von Deutschland unverantwortlich, wenn wir nun trotz unseresVerhandlungserfolgs Griechenland nicht helfen würden. Es wäre schlicht unerklärbar, warum wir nun –nachdem Griechenland alle wesentlichen Bedingungen Deutschlands akzeptiert hat – unsere Hilfeverweigern würden.
  3. Es liegt nun ein extrem detaillierter Reformkatalog vor, der in den nächsten drei Jahren abgearbeitet werdensoll. Dies ist weit mehr, als in allen bisherigen Hilfsprogrammen formuliert worden ist. Darüber hinaus istgewährleistet, dass alle drei Monate kontrolliert wird, ob das Programm eingehalten wird. Davon istabhängig, ob die vereinbarten Hilfsgelder ausgezahlt werden.

Ich will gar nicht abstreiten, dass auch meine Zweifel nach wie vor groß sind. Mir ist bewusst, dass zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig klar ist, ob und wie der IWF sich weiterhin beteiligen wird. Für uns als Union war immer klar, dass der IWF beteiligt ist und es keinen Schuldenschnitt für Griechenland geben darf. Dass es darüber Diskussionen gibt, bereitet mir große Sorge. Allerdings hat Bundesfinanzminister Schäuble in den Beratungen nocheinmal klargestellt, dass der Handlungsspielraum für Schuldenerleichterungen, wie vom IWF gefordert, wesentlichgeringer ist als viele meinen.

Außerdem erscheint die griechische Regierung alles andere als stabil, auch wenn sie alle Vorbedingungen für das Hilfspaket erfüllt hat. Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hat keine eigene Mehrheit mehr. Deshalb sind Neuwahlen nicht auszuschließen. Welche Regierung dann an der Macht sein und ob sie die Bedingungenakzeptieren würde, können wir heute nicht beantworten.

Wie Sie merken, fiel mir meine Zustimmung nicht ganz leicht, was für jeden meiner Kollegen ebenso gilt. Dennoch überwiegt ein Gedanke bei meiner Abwägung: Deutschland sollte seinen eigenen Verhandlungserfolg in Europa nicht zunichte machen. Wir sollten der griechischen Regierung die Chance geben, den ambitionierten Reformkatalog umzusetzen, nachdem sie endlich das Prinzip der Konditionalität, d.h. Hilfe nur gegen Reformen, akzeptiert hat.

Abschließend möchte ich daher um Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für den Kurs unserer Union undBundesregierung, insbesondere unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und unseres Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble, werben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

08.07.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von R. Klöpfel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

wieso kann sich eine Partei, die sich christlich nennt auch demokratisch nennen? Ist es demokratisch von allen moralische Prinzipien zu fordern, die andere einschräken, aber durch die Einschränkung kein Vorteil gewonnen wird?

Beispiel:
Eine Forderung nach Ruhe und Besinnlichkeit als Recht ist in Ordnung. Aber wieso muss es dafür ein Tanzverbot geben? Wäre es nicht sinnvoller ein Recht zu formulieren, das es trotzdem ermöglicht in einer Disco ausserhalb der Stadt zu tanzen?

Oder
Wieso wird die Hetero-Ehe abgewertet, wenn es auch eine Homo-Ehe gibt. Wieso ist dann die Hetero-Ehe weniger Wert?

Ein weiterees Problem mit dem C und Bildung, wie kann die Ehrfurcht vor Gott im Bildungswesen gefordert werden, wenn dies doch jeder Wissenschaftlichkeit widerspricht? Vielleicht unterstützen Sie mich im Kampf gegen religiöse Einflussnahme auf die Bildung. Ansonsten bitte ich Sie E-Mails durch himmlische Boten zu ersetzten und die Nahrungsmittelproduktion Gott und nicht Menschen zu überlassen.

Gruß
Rainer Klöpfel[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Klöpfel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juli 2015. In einer pluralistischen Gesellschaft haben alle Parteien einRecht im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Basis ihrer Weltanschauung Politik zumachen – egal ob sie christlich, sozialdemokratisch oder grün geprägt sind. Das christliche Menschenbild alseiner der Grundpfeiler meiner Partei sehe ich deshalb als Ausdruck von demokratischem Engagement. Wie andereGruppierungen, Interessensvertretungen oder Verbände, so haben auch die Kirchen das demokratische Recht, sichan der Diskussion gesellschaftspolitischer Fragen aktiv zu beteiligen.

 

Ich möchte allerdings betonen, dasspolitische Entscheidungen zu den von Ihnen angesprochenen Themen am Ende zu Recht von demokratischgewählten Volksvertretern getroffen werden und nicht von Religionsvertretern.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419703111{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

02.07.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von H. Nießlbeck

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittacker,

dem Spiegel Online vom 02.07.2015 entnehme ich Ihren folgenden Kommentar zur Lösung der Griechenlandkrise. Zitat:“CDU-Kollege Kai Whittaker hält neue Hilfen derzeit „für ausgeschlossen, weil die griechische Regierung weder substanzielle Reformvorschläge anbietet, noch überhaupt erkennen lässt, dass sie Reformen für notwendig erachtet“.

Meine Frage hierzu:
Haben Sie überhaupt Kenntnis von den Reformvorschlägen der Regierung Tsipras, insbesondere derjenigen vom Montag, 22.06.2015? Wenn ja, wieso behaupten Sie dann in Ihrem Statement genau das Gegenteil, wenn nein, warum äußern Sie sich überhaupt öffentlich?

Ich beziehe mich auf das, was die Regierung Tsipras vorgeschlagen hat (weit über ihre eigenen „roten Linien“ hinausgehend) nachzulesen hier( http://norberthaering.de/de/27-german/news/423-tsipras-brief ) und wie die „Troika“ darauf reagiert hat ebenso nachzulesen hier ( http://norberthaering.de/de/27-german/news/422-gegenvorschlag-der-troika ).[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Nießlbeck,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Erst einmal muss ich Sie darauf hinweisen, dass die unter den Links zur Verfügung gestellten Dokumente nichtvollständig sind bzw. ein wichtiges Dokument fehlt. Zur Vollständigkeit finden Sie die Dokumente in meiner E-Mail an Sie. Normalerweise es ist ausreichend, mich via eines Mediums zu kontaktieren.

Fakt ist, dass die griechische Regierung den Verhandlungstisch verlassen hat. Die Vertreter aus Athen konnten sichnicht auf die Vorschläge der Gläubiger einlassen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass unsere BundeskanzlerinAngela Merkel ein letztes Angebot gemacht hat und dies weit über die bisherigen Zugeständnisse hinausgegangenist. Die griechische Regierung zeigte sich an dieser Stelle nicht kompromissbereit. Ganz im Gegenteil: Sie fühltesich am vergangenen Wochenende dazu berufen, ein Referendun für kommenden Sonntag anzukündigen. Mit dieserAnkündigung waren die Verhandlungen erst einmal gescheitert.

Vor diesem Hintergrund ist der von Ihnen angesprochene Brief vom 30. Juni (also nach der Ankündigung desReferendums) als ein Erpressungsversuch zu deuten. Frei nach dem Motto: Entweder die Gläubiger akzeptierendie darin genannten Bedingungen oder die griechische Regierung führt das Referendum durch. DieseVorgehensweise ist äußerst unprofessionell und hat darüber hinaus das Vertrauensverhältnis weiter beschädigt.

Zu den Inhalten des Angebots ist folgendes zu sagen: Die griechische Regierung wollte das Angebot der Gläubigergenerell akzeptieren, aber trotzdem nicht unbedeutende Änderungen herbeiführen. Diese betreffen unter anderemdas Rentensystem, die Verteidigungsausgaben und Steuerausnahmen. Mit diesen Vorschlägen wurde das Angebotder Gläubiger abgeschwächt. Letztendlich kam das Angebot zu einem falschen Zeitpunkt, nämlich nach derAnkündung des Referendums. In einem weiteren Schreiben (siehe Anhang) vom 30. Juni erbittet der griechischePremier Tsipras um finanzielle Unterstützung gemäß den Artikeln 12 und 16 des ESM-Vertrages. Der Zeitpunkt dieses Schreibens ist bewusst gewählt – am Stichtag für die Zahlung von 1,6 Milliarden an den Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Kombination zwischen der Ankündigung eines Referendums und dieses Gesuchs solltendie Gläubiger zum Einlenken bringen. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen. Die Konfrontationslinie seitens dergriechischen Regierung kann ich nicht nachvollziehen. Sie ist unverantwortlich und geht zu Lasten der Menschen in Griechenland. Den Griechen ist mit dieser Politik des Taktierens auf jeden Fall nicht geholfen. In der heutigen Bundestagsdebatte wurde ein zentrale Faktor für das Scheitern der Verhandlungen deutlich: Mangelndes Vertrauen. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel Vertrauen zerstört – gerade von Seiten dergriechischen Regierung. Die Basis für politische Zusammenarbeit ist jedoch Vertrauen.

Bezüglich des Themas Griechenland möchte ich noch auf folgende Fragestellungen eingehen:
Wie soll es mit den Verhandlungen über weitere Hilfen weitergehen?
Die griechische Regierung hat in den Verhandlungen die Regel “Geld für Reformen” grundsätzlich abgelehnt. Fürmich ist diese Regel aber fundamental. Europa kann die Probleme in Griechenland nicht lösen, sondern nurhelfen. Lösen können die Probleme nur die Griechen selbst. Aber dazu müssen sie sich eingestehen, dass ihrgesamtes Staatswesen dringend reformiert werden muss. Solange diese Grunderkenntnis immer wieder in Fragegestellt wird, macht es keinen Sinn, über weitere Hilfen nachzudenken. Ich kann erst dann wieder einergriechischen Regierung vertrauen, wenn dies von der breiten Bevölkerung und der politischen Eliten endlicheingesehen wird. Die Zeit für Spielchen ist vorbei, wir brauchen eine endgültige Lösung.

Ist der Grexit unvermeidlich?
Ob es einen Grexit gibt, liegt in den Händen der griechischen Regierung. Wenn die griechische Regierung einfachnur wartet und auf ein Wunder hofft, wird die logische Abfolge von Ereignissen zu einem Grexit führen. Die Frageist, welchen Weg Griechenland gehen will. Will es in der Eurozone bleiben, muss es echte Strukturreformen gebenund zwar schnell. Wenn es mehr Zeit braucht und die Reformen weniger drastisch sein sollen, dann bleibt nur derWeg über eine Abwertung durch eine eigene Währung.

Sehr geehrter Herr Nießlbeck, die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass wir nicht soweitermachen können. Es ist nicht zielführend, dass wir jedes halb Jahr ein Gezerre und Gesteche zu diesemThema haben. Deshalb müssen wir tragfähige Lösungen fi nden. Dies ist aber nur möglich, wenn beide Seitendaran interessiert sind.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

22.02.2015

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von E. Schiebel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

ich beziehe mich auf Ihre Stellungnahme zur Frage von Herrn Bieser vom 19.02.2015.
Grundsätzlich wäre m.E. nichts gegen TTIP und CETA zu sagen, wenn sie ehrlich, öffentlich und glaubwürdig zustande kämen und dem Wohl der Völker dienen würden anstatt dem Großkapital.

In der Vergangenheit wurde hinter verschlossenen Türen zwischen den Vertragsparteien und der Lobby verhandelt und nur aufgrund öffentlichen Drucks wurden jetzt einige Dinge veröffentlicht. Verstehen Sie dies unter Demokratie?

Glauben Sie dem Märchen eines im November 2014 an die CDU-Mitglieder verschickten Papiers, wonach die Exporte deutscher Unternehmen in die USA mit TTIP um 94 Prozent zunehmen können?

Glauben Sie ernsthaft, dass durch Freihandelsabkommen die jeweils schärferen Umwelt- Gesundheits- und Sozialgesetze des Partnerlandes übernommen werden? Nach meiner Lebenserfahrung ist das Gegenteil der Fall! Nivellierung findet immer auf dem niedrigsten Niveau statt.

Sind die BRD, USA, Kanada usw. Bananenrepubliken, die keine verlässliche Gerichtsbarkeit aufweisen? Oder wozu benötigen Rechtsstaaten Schiedsgerichte?

Stimmen Zeitungsmeldungen, wonach sich die europäischen Gesetzgeber zuerst mit der US-Lobby einigen müssen, bevor sie US-Handelsrelevante Gesetze verabschieden dürfen?

Wissen Sie, dass 97 Prozent der Teilnehmer/innen einer gerade erst von der EU-Kommission selbst initiierten Internetbefragung ein Aus für die umstrittenen Schiedsgerichte fordern? Wollen Sie tatsächlich gegen eine solche Mehrheit Politik machen?

Ich bitte Sie, den wissenschaftlichen Dienst auch zu fragen, wieviel Klagen durch Investitionsschutzabkommen weltweit geführt und von den Konzernen gewonnen wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Eugen Schiebel[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre besorgte Nachricht zum Freihandelsabkommen TTIP! Sie sprechen darin die umstrittenenVerhandlungspunkte an. Bevor ich mich auf die Argumente für TTIP konzentriere, möchte ich vorweg einesdeutlich sagen: Es ist Aufgabe der Politik und insbesondere der gewählten Parlamentarier, den vorhandenenÄngsten in der Bevölkerung mit einem offenen Ohr zu begegnen. Nur der offene Austausch kann dazu beitragen,den Bürgern ihre Bedenken zu nehmen.

Auch ich begrüße daher sehr, dass die Europäische Kommission am 9. Oktober 2014 ihr Verhandlungsmandatveröffentlicht hat. Die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat zudem angekündigt, die Transparenzim Verhandlungsprozess noch weiter zu erhöhen. So informiert die Europäische Kommission regelmäßig über denStand der Verhandlungen und veröffentlicht verschiedene Dokumente zu den Verhandlungen und Detailfragen (http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm).

Die Bundesregierung unter Führung von unserer Kanzlerin Angela Merkel ist von den Vorteilen und derstrategischen Notwendigkeit des Freihandelsabkommens für Deutschland überzeugt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht geschlossen hinter dieser Einschätzung. Zu dieser Überzeugung sind wir nach intensivenBeratungen und Analysen gelangt.

In einer zunehmend globalisierten Welt kann Deutschland seine erfolgreiche Position nur im europäischenVerbund verteidigen. Gleichzeitig steht die Europäische Union zunehmend im Wettbewerb mit den aufstrebendenund jungen Volkswirtschaften der Schwellenländer. Die USA planen gegenwärtig ebenfalls ein transpazifi schesFreihandelsabkommen mit verschiedenen pazifi schen Anrainerstaaten. Damit stehen sie wiederum im starkenWettbewerb zu China, welches eine asiatisch-pazifi sche Freihandelszone unter chinesischer Führung anstrebt.

Die Vertiefung der transatlantischen Beziehungen ist wichtig, damit die EU und vor allem auch Deutschland vonden Entwicklungen der Globalisierung profi tieren können. Es wäre ein Versäumnis, die transatlantischenWirtschaftsbeziehungen nicht zu vertiefen. Deutschland muss aktiver Gestalter von Wirtschaftspolitik bleiben. Diesgelingt uns in einem zunehmend globalisierten Umfeld nur dann, wenn wir die Chance eines gemeinsamenWirtschaftsraumes ergreifen.

Neue Absatzmärkte bieten eine große wirtschaftliche Chance für die europäischen und deutschen Unternehmen,auch für unseren Mittelstand. TTIP zielt darauf ab, die beim Handel zwischen der EU und den USA entstehendenZölle, aber auch andere Handelshemmnisse nicht-monetärer Art, zu beseitigen. Insbesondere exportstarke Staatenund Unternehmen würden also von den Handelserleichterungen profi tieren. Durch die Aufhebung von Zöllen unddie Angleichung von Produktstandards sind Kosteneinsparungen für die Unternehmen möglich, die wiederumfi nanziellen Spielraum für Investitionen und Innovationen schaffen. Es sind also insbesondere diemittelständischen Unternehmen, die dadurch in den US-amerikanischen Markt eintreten können.

Die außergerichtliche Streitschlichtung ist in der Tat ein umstrittenes Thema. Die geplanten „Investor-Staat-Schiedsverfahren“, in denen Streitigkeiten zwischen Unternehmen und europäischen Staaten bzw. den USA vorprivaten, nicht-staatlichen Gerichten beigelegt werden sollen, stoßen auf große Bedenken in der Öffentlichkeit. Inbilateralen Wirtschaftsbeziehungen dienten Investitionsschutz-abkommen mit internationaler Schiedsgerichtbarkeitursprünglich dazu, ausländische Investitionen in Staaten mit undurchsichtigen und nicht unabhängigen Rechtssystemen abzusichern. Die Idee hat ihren Ursprung in Deutschland. In der Tat kann man darüber streiten,ob es dieser Schiedsgerichte im Falle von TTIP bedarf, schließlich haben wir auf beiden Seiten des Atlantiks hochentwickelte Justizsysteme. Darüber hinaus ist der Einsatz von Schiedsgerichten dann gerechtfertigt, wennnationale Gerichte bei grenzüberschreitenden rechtlichen Auseinandersetzungen nicht über die notwendigeFachkompetenz verfügen oder durch eine einseitige Wahrnehmung befangen sind.
Aufgrund der großen Bedenken in der Bevölkerung ist es notwendig, eine offene Debatte zur Ausgestaltung derSchiedsgerichtbarkeit bei TTIP zu führen. Wir müssen dabei die Frage beantworten, wie wir die rechtlicheSouveränität der Staaten aufrechterhalten und gleichzeitig den Investoren einen verlässlichen Rechtsrahmengewährleisten können. Dazu werden gegenwärtig verschiedene Möglichkeiten debattiert. Die rechtspolitischeSprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der für TTIP zuständigeBerichterstatter der Fraktion Prof. Dr. Heribert Hirte machen dazu in einer Pressemitteilung vom 24.09.2014bereits konkrete Vorschläge (https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/ttip-schiedsgerichte-sollten-mit-hochrangigen-richtern-besetzt-werden). Die Staaten sollten im Einzelfall entscheiden dürfen, ob sie sich bei einemkonkreten Investitionsprojekt gegenüber dem Investor einem Schiedsverfahren unterwerfen oder den Investor aufden allgemeinen Rechtsweg verweisen. Wichtig ist dabei, den potentiellen Investoren früh Rechtsklarheit zugewähren. Eine weitere Möglichkeit betrifft die Ausgestaltung der Schiedsgerichte. Hier gibt es die Überlegung, indie vorgeschlagene Liste von Schiedsrichtern seitens Deutschland nur Berufsrichter oder sogar Bundesrichter zuwählen, die durch den Deutschen Bundestag gewählt werden könnten.

Zuletzt möchte ich noch auf Ihre Frage zu den weltweit geführten Klagen durch Investitionsschutzabkommeneingehen. Ich habe Ihre Frage dem wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Dieserteilte mir inzwischen mit, dass er die Frage letztlich nicht unter wissenschaftlichen Gütekriterien beantwortenkönne. Um eine umfassende Antwort geben zu können, fehlten die notwendigen Daten und Informationen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419681487{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

19.11.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von C. Bieser

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

um TTIP ranken sich ja viele Mythen, unter anderem da hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Von „wichtig für Deutschland“ bis „Geheimgerichte bei denen drei Anwälte ein Urteil fällen“ ist alles dabei. Macht es nicht Sinn TTIP öffentlich zu diskutieren und zu erläutern warum es so wichtig für Deutschland sei?

Sind die deutschen und europäischen Gesetze in Daten- und Verbraucherschutz unangetastet oder werden sie durch TTIP untergraben?

Freundliche Grüße
Christian Bieser[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Bieser,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. November 2014.

Ich verstehe Ihr Unbehagen über die Berichterstattung, die nicht nur Sie in diesen Wochen und Monatenbeschäftigt. Es scheint kaum möglich, eine unaufgeregte Debatte über das Freihandelsabkommen zu führen. Immer wieder werden Horroszenarien konstruiert, die oft nichts mit der Realität zu tun haben. Ich finde es wichtig, dasswir sachlich über das Abkommen diskutieren und die strittigen Punkte offen ansprechen.

 

Mit dem neuen Handelsabkommen TTIP sollen die Wirtschaftsräume zwischen der EU und den USA bessermiteinander vernetzt werden. Hierbei geht es unter anderem darum, Handelsbarrieren abzubauen (z. B. dieHarmonisierung technischer Vorschriften). Es ist nicht nachvollziehbar, warum in Bereichen derAutomobilindustrie europäische und amerikanische Standards deutlich voneinander abweichen, obwohleuropäische und amerikanische Autos gleich sicher sind. Unternehmen und Verbraucher würden nicht nur indiesem Bereich vom Freihandelsabkommen TTIP profitieren.

 

Mit TTIP hat die EU darüber hinaus die Chance, ihre hohen Standards in Umwelt- und Verbraucherschutz aufAmerika zu übertragen. Das Chlorhühnchen hat dieser Debatte nicht gutgetan. Es lenkt von den großenHerausforderungen in diesem Bereich ab und verunsichert darüber hinaus die Menschen in vielen Ländern. DerBereich Verbraucherschutz ist äußerst sensibel, da er das Leben aller Menschen unmittelbar betrifft. Deshalbdürfen in diesem Bereich keine weiteren Ängste geschürt werden. Die Erhaltung der europäischen Standards istunser oberstes Ziel.

 

Ein weiteres Thema mit dem die Menschen verunsichert wurden, bezieht sich auf die Aspekte desInvestitionsschutzes bzw. der Schiedsgerichte. Viele Kommentatoren sprechen hier vom Aufbau einer Paralleljustizund der Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze.

 

Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr auf die anhaltende Kritik reagiert und eine dreimonatigeöffentliche Anhörung (von April bis Juni 2014) durchgeführt. Die Kommission möchte die Ergebnisse auswertenund zeitnah der Öffentlichkeit präsentieren.

 

Allerdings muss man wissen, dass Investitionsschutzabkommen eine deutsche Erfindung sind. Das erste schlossDeutschland am 1. Dezember 1959 mit Pakistan ab. Bis zum heutigen Tage hat Deutschland über 140Investitionsschutzabkommen geschlossen. Auf Basis dieser Abkommen hat es in der ganzen Zeit nur drei Klagengegeben. Keine dieser Klagen war bisher erfolgreich.

 

Im vergangenen Monat habe ich zu diesem Thema eine Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des DeutschenBundestages geschickt. Nach deren Einschätzung verstoßen die derzeitigen Regelungen desFreihandelsabkommens im Bereich der Schiedsgerichte und des Investitionsschutzes nicht gegen das Grundgesetz.

 

Diese differenzierte Darstellung zeigt, dass mit Schiedsgerichten keineswegs eine Paralleljustiz aufgebaut wird.Die neue Handelskommissarin Cecilia Malmström möchte diesen Sachverhalt noch deutlicher herausstellen.Deshalb hat sie Ende des vergangenen Jahres angekündigt, die Transparenz im Verhandlungsprozess zu erhöhen.In Folge dieser Ankündigung wurden schon einzelne Dokumente des geplanten Abkommens im Internetveröffentlicht. Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich, weil die Sorgen der Verbraucher ernst genommen werdenmüssen. Dafür werden sich die Union und ich auch weiterhin einsetzen.

 

Gerne können Sie sich jederzeit mit mir persönlich in Verbindung setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

23.10.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von E. Schiebel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

vielen Dank für ihre lange, aber an meiner Frage vorbeigehende Antwort vom 22.10.2014. Daher möchte ich es noch einmal versuchen:

Sie haben mich zwar richtig interpretiert, indem Sie bestätigen, dass sich nach meiner Meinung der Gesetzgeber in der Frage der Bestrafung bei Abgeordnetenbestechung aus der Verantwortung zieht. Doch anstatt zu begründen, wie dieses Gesetz ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung darstellt, verweisen Sie auf das Beispiel der Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, die auch nicht verhindert werden kann. Es geht wie bei Verstößen in anderen Bereichen nicht nur um Verhinderung durch Abschreckung, sondern ggfs. um wirksame Strafverfolgung.

Stimmen Sie mir zu, dass eine Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch Radaranlagen jederzeit nachgewiesen und entsprechend bestraft werden kann, was auch täglich hunderte Male in der BRD geschieht?
Würden Sie mir bitte erklären, unter welchen wirklichkeitsnahen Bedingungen einem Abgeordneten nach dem neuen Gesetz Korruption nachgewiesen werden kann? Genügt hierfür beispielsweise, dass ein Konzern einem Abgeordneten Geld oder geldwerte Vorteile zukommen lässt und dafür nur allgemein ein Handeln in seinem Sinne erwartet und bekommt? Bei einem für die Auftragsvergabe verantwortlichen Mitarbeiter in der freien Wirtschaft würde dies als Korruption gewertet werden!

Welchen Sinn machen die ganzen Anfragen an die Volksvertreter, wenn sich diese nur rechtfertigen ohne auf die wirkliche Fragestellung einzugehen? Es wäre ein Hoffnungsschimmer, wenn Sie als neues MdB auf diese Alibiantworten verzichten könnten.

Mit freundlichen Grüßen[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schiebel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.10.2014.

Das Strafgesetzbuch regelt in § 108e den neuen Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten:

(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sichoder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei derWahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mitFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Absatz regelt eindeutig, was das Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder nicht darf unddaher unter Strafe gestellt ist. Der Passus „eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oderunterlasse“ schließt an dieser Stelle jede Art von indirekter oder direkter Unterstützung bei einemungerechtfertigten Vorteil aus. Damit ist ihre Frage beantwortet.

Bevor Sie nun aber jede Wahlkampfspende als Korruption ansehen, weise ich Sie auf Absatz 4 des § 108e StGBhin.

(4) Ein ungerechtfertigter Vorteil liegt insbesondere nicht vor, wenn die Annahme des Vorteils im Einklang mit denfür die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschriften steht. Keinen ungerechtfertigten Vorteil im Sinnedieser Vorschrift stellen dar.

  1. ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sowie
  2. eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende.

Auf einen Punkt möchte ich abschließend noch einmal zu sprechen kommen:

Warum haben wir dieses Gesetz reformiert? Um ein Alibi-Gesetz zu verabschieden? Bestimmt nicht. Mit demGesetz haben wir die UN-Konvention gegen die Korruption in deutsches Recht umgesetzt. Der Abgeordnetemachte sich zwar schon vor dieser Reformierung strafbar, insbesondere durch „Stimmenkauf“. Durch dieReformierung muss nun jedoch bei allen Mandatshandlungen sichergestellt sein, dass sie nicht mit Geld oderanderen Vorteilen erkauft sind.

Ich hoffe, dass ich mit dieser Antwort den Sachverhalt nun ausreichend geklärt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419668280{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

11.10.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von E. Schiebel

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

beim Lesen Ihrer Antwort auf Ihrer Homepage zur Frage von Herrn Alexander Lambertz vom 10.04.2014 haben sich meine wenigen Haare zu Berge gestellt. Sie beantworten die Zweifel von Herrn Lampertz bzgl. Wirksamkeit des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung damit, „dass es nicht möglich sei, Gesetze zu schaffen, die nicht gebrochen werden. Ob und wie ein Gesetz gebrochen wurde, sei hingegen nicht mehr vom Gesetzgeber zu beantworten.“

Bitte erklären Sie mir, warum Sie sich überhaupt in den Bundestag wählen ließen, wenn es nicht Ihr Anliegen ist, wirksame Gesetze zu machen, anstatt Alibi-Gesetze abzunicken.
Gilt Ihre o.g. lasche Haltung auch für Gesetze, die Ihnen und Ihrer Partei wichtig sind oder nur für solche, welche dazu dienen, die schwarzen Schafe der Parlamentarier zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Eugen Schiebel[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Schiebel,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.10.2014.

Ihre Anfrage zeigt die ganze Krux der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. Politiker werden immer ersteinmal unter Generalverdacht gestellt. Uns wird vorgeworfen, dass wir nur Alibi-Gesetze abwinken und eine„lasche Haltung“ besitzen. Diese Sicht der Dinge wird der Realität leider nicht gerecht.

Sie haben in Ihrer Anfrage folgenden Satz aus meiner Antwort an Herrn Lambertz aus dem Zusammenhanggerissen: […] “dass es nicht möglich sei, Gesetze zu schaffen, die nicht gebrochen werden. Ob und wie ein Gesetzgebrochen wurde, sei hingegen nicht mehr vom Gesetzgeber zu beantworten.” Ihre Interpretation der Dinge ist,dass sich der Gesetzgeber aus der Verantwortung stiehlt.

Erst einmal ist festzuhalten, dass das „Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung“ die bisherigenrechtlichen Regelungen verschärft und notwendige Präzisierungen enthält. Damit sind wir unserer Verantwortunggerecht geworden. Zur inhaltlichen Aussage des von Ihnen zitierten Satzes möchte ich folgendes anmerken:Hiermit war gemeint, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegt. Er kann jedoch denTatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht grundsätzlich ausschließen. Wir können nämlich nicht gesetzlichfestlegen, dass sich ein Abgeordneter nicht mehr bestechen lässt. Falls dies eintritt, ist nicht der Gesetzgeber in derPfl icht, sondern die Judikative. Ein einfaches Beispiel aus einem anderen Bereich zeigt dies deutlich: DerGesetzgeber regelt auch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese schreibt zum Beispiel vor, dass man aufbestimmten Straßen nur 100 km/h fahren darf. Trotzdem fahren manche Autos schneller als 100 km/h. Um dieseVerstöße kümmert sich aber nicht der Deutsche Bundestag.

Um noch einmal auf den Generalverdacht zurückzukommen: Das Beispiel Christian Wulff hat gezeigt, dass dieUnschuldsvermutung für Politiker nicht zu gelten scheint. Die Medien und die Gesellschaft haben sich bereitwilligan der allgemeinen Hetzjagd beteiligt. Bevor er überhaupt schon vor Gericht stand, war er schon verurteilt. Es istdiese Stimmung, die ich nicht in unserer Gesellschaft möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

26.09.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von H. Eisele

[vc_column_text]Hallo Herr Whittaker,

am 25.09.2014 haben Sie fraktionsgetreu die Beschlüsse zu TTIP/CETA mit 2 x Nein und 1 x Ja abgestimmt. Insbesondere Ihr „Ja“ zu „Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada Nr.3 (Drucksache 18/2646 zu Drucksache 18/1458)“ ist hierbei folgenschwer. Sie haben damit zugestimmt, dass die umstrittene Investorenschutzklausel in den CETA/TTIP Verträgen enthalten sein darf. Die Folgen einer solchen Klausel kann bei bereits bestehenden Abkommen zwischen USA und Kanada (Frackingklage), USA und Südamerika (diverses, unter anderem Ölbohr- und Wasserrechte) und nicht zuletzt am Fall Vattenfall in Deutschland gesehen werden.

Sind Sie bereit, persönlich die Konsequenzen zu tragen, wenn zukünftig Klagen kommerzieller Betreiber z. B. gegen die Subvention des Theaters Baden-Baden oder die Volkshochschulen dazu führen, dass entsprechende Angebote eingestellt werden müssen? Übernehmen Sie die Kosten für evtl. Milliardenforderungen (siehe Vattenfall) gegen den Deutschen Staat im Falle einer Klage? Und wieso kann der Staat nicht auch Unternehmen verklagen, wenn deren Investitionen dem Land schaden zufügen?

Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Eisele[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Eisele,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.09.2014.

Ich möchte Ihnen gerne die Position der Unionsfraktion wiedergegeben und hierbei vor allem auf dasabgeschlossene CETA-Abkommen eingehen.

CETA enthält Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren. Generell ist esunsere Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründetsind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungendes Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Dementsprechend räumt dasInvestitionsschutzkapitel in CETA nur solchen Investitionen Schutz ein, die unter Beachtung der gesetzlichenBestimmungen des jeweiligen Anlagelandes getätigt wurden, in Deutschland also im Einklang mit deutschen Rechtund EU-Recht stehen. Außerdem enthält CETA eine Regelung, wonach nicht-diskriminierende staatlicheMaßnahmen im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, keineentschädigungspfl ichtige indirekte Enteignung darstellen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn diebetreffenden Maßnahmen manifest unverhältnismäßig sind. Dann wären sie aber bereits nach deutschemVerfassungsrecht rechtswidrig, so dass CETA insoweit keine zusätzlichen Ansprüche für Investoren schafft. Einaktuelles Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass derdurch CETA gewährte Schutz ausländischer Investoren deutlich hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzeszurück bleibt. Mit anderen Worten: Das deutsche Verfassungsrecht bietet für ausländische Investoren bereits heuteeinen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen als CETA. Der im Grundgesetz verankerte gesetzgeberische Spielraum zum Schutz öffentlicher Interessen (z.B. nationale Sicherheit, Umwelt, Gesundheit etc.)wird durch CETA nicht tangiert.

Diese Ausführungen verdeutlichen, dass das CETA-Abkommen auf einem soliden Grund steht. In den letztenWochen wurden allerlei Horrorszenarien über die beiden Freihandelsabkommen verbreitet. Aufgrund derFaktenlage gehe ich nicht davon aus, dass die von Ihnen geschilderten Szenarien eintreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419652856{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

25.06.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von H. Onasch

[vc_column_text]Sehr geehrte Herr Whittaker,
die Hauptforderung der Opposition bezieht sich auf die Einhaltung des Grundgesetz und den Urteilen des Bundesverfassungsgericht.
So heißt es in dem Urteil vom 18.07.2012:
„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“(BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)
Und weiter:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120).

Im Gegensatz zum Urteil vom 09.02.2010 gibt es somit keinen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Sanktionen mehr, sondern sie sind eindeutig verfassungswidrig!

Warum wird dieses Urteil dennoch von der „GroKo“ ignoriert und weiterhin
an Sanktionen festgehalten, die nur den Unternehmen dienen und die Steuerzahler mit erheblichen zusätzlichen Kosten belasten (Sozialgerichte, Kosten der Anwälte
die lt. Spiegel im Jahr 2012 39,6 Millionen Euro betrugen, etc.), aber keinem
„Nutzen“, zumal rund die Hälfte dieser Sanktionen als rechtswidrig beurteilt wurden?
Ist das Grundgesetz und Ihr Eid darauf schon zu einer Makulatur verkommen?
Warum setzen Sie sich nicht mit den Betroffenen auseinander, die Ihnen aus jahrelanger Praxis nachweisen können, wie es vor Ort tatsächlich läuft?
Die Tatsache, dass allein im Mai 2014 über 200.000 Widersprüche gegen Bescheide
erhoben wurden, von denen ein Großteil zugunsten der AL beurteilt werden, zeigt
auch die Inkompetenz vieler Jobcenter-Mitarbeiter und produziert Kosten, die
in keiner Relation zum „Nutzen“ stehen, was auch der Bundesrechnungshof mehrfach gerügt hat. Warum lassen Sie so etwas zu?

Solange es nicht die notwendigen Arbeitsplätze gibt, ist „Hartz IV“ gescheitert, was auch die vielen Studien (z.B. Uni Jena) belegen.[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr (Name zurückgehalten),

zunächst möchte Ich Ihnen für Ihre Zuschrift und das damit verbundenen politische Interesse danken.Gegebenenfalls haben Sie bereits der Presse entnehmen können, dass momentan in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über eine Rechtsvereinfachung der SGB II Regelungen diskutiert wird. Den abschließenden Berichthierzu erwarten wir in den nächsten Wochen. Ein Teil dieser Rechtsvereinfachung betrifft auch dieSanktionsregelungen des SGB II.

Während dort wohl nicht mit einem Wegfall der Sanktionen zu rechnen ist, werden in einem ersten Schritt dieSanktionen der unter 25-jährigen an die der über 25-jährigen angeglichen. Damit ist eine wesentlicheVerbesserung der Situation der unter 25-jährigen verbunden. Der Deutsche Bundestag ist allerdings noch nichtvollständig über alle dort geplanten Änderungen informiert, von daher bleibt abzuwarten, ob weitereSanktionsregelungen betroffen sind.

Sollten Sie die vor Kurzem stattgefundene Debatte zum Thema Sanktionen verfolgt haben, haben Sie eventuellauch in meinem Redebeitrag vernommen, dass ich intensiv darüber nachdenke, wie man dort wo es notwendig seinsollte, sanktionieren kann, ohne die Grundsicherung dabei anzutasten.

Auch beschäftigt mich momentan das von Ihnen angedeutete Problem, dass für viele insbesondereLangzeitarbeitslose keine Arbeitsplätze vorhanden zu sein scheinen. Generell bin ich mir über die problematischenZahlen, die Sie schildern bewusst und kann Ihnen versichern, dass ich mich als Berichterstatter zu Aspekten derSGB II-Regelungen intensiv mit Lösungen auseinandersetze.
Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich bereits seit einiger Zeit dabei bin, sowohl mit Betroffenenals auch mit den entsprechenden Dienstleistern und Agenturen zu sprechen und vor Ort eigene Eindrücke zusammeln.

Ich hoffe Ihnen hiermit einen kleinen Einblick gegeben und Ihnen gezeigt zu haben, dass Ihr Anliegen bei mirkeinesfalls auf taube Ohren stößt. Ich wünsche Ihnen für Ihre Aktivitäten rund um das SGB weiterhin viel Erfolg und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

11.04.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von A. Lambertz

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Whittaker,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, ich freue mich sehr über den direkten Dialog. Leider haben Sie den Kern meiner Frage nicht hinreichend beantwortet, daher möchte ich sie im Kontext Ihrer Antwort noch einmal konkretisieren.

Sie antworten u.a. folgendes (leider nur auf Ihrer Homepage zu finden, daher zitiert):
a) „Unzweifelhaft handelt es sich bei der Bestechung sowie dem Sich-Kaufen-Lassen eines Mandatsträgers um eine Straftat, die verfolgt werden muss.“

b) „Durch das neue Gesetz wird in Zukunft möglich sein, Bestechung und Bestechlichkeit von Volksvertretern mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden.“

c) „Zugleich galt es bei allen Überlegungen zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung das „freie Mandat“ eines Volksvertreters zu achten. Aktuelle Beispiele zeigen, dass bereits die Annahme eines „Anfangsverdachts“ wegen der damit einhergehenden negativen öffentlichen Wirkung schwere Konsequenzen für einen Mandatsträger haben kann. Auf Initiative der Union trägt das neue Gesetz mit dem ergänzenden Zusatz „im Auftrag oder auf Weisung“ diesem Sachverhalt Rechnung.“

Sie sagen in a), daß solche Straftaten verfolgt werden MÜSSEN und in b), daß es in Zukunft MÖGLICH sein wird, Bestechung zu ahnden.
Ein bestochener Abgeordneter sowie die bestechende Partei werden in aller Regel versuchen, die Bestechung geheim zu halten und Beweise dafür entweder zurückzuhalten oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Daher die konkrete Frage:
Wie soll nach c) beispielsweise die Prüfung einer Bestechung oder Vorteilsnahme durchgeführt werden, wenn z.B. ein für Bauvergaben zuständiger Abgeordneter von einer häufig beauftragten Firma seines Zuständigkeitsbereichs auffallend oft für Beratungsleistungen gebucht wird, die hoch bezahlt werden, beide Parteien einen Zusammenhang aber abstreiten und keine Dokumente darüber existieren?
Wäre so etwas aus Ihrer Sicht Bestechung?

Besten Gruß,
Alexander Lambertz[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Lambertz,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bzgl. der Abstimmung “Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung”.

Gerne gehe ich auf Ihre Frage ein. Bei Ihren Überlegungen geht es um grundsätzliche Fragen unseres Rechtstaats.Wie bereits zuvor angedeutet, ist es nicht möglich, Gesetze zu schaffen, die nicht gebrochen werden. Dem kann keinGesetzgeber gerecht werden. Ob und wie ein Gesetz gebrochen wurde ist hingegen nicht mehr vom Gesetzgeber zubeantworten. In einem Rechtstaat ist ausschliesslich die Judikative für Rechtsprechung bzw. die Aufnahme vonErmittlungen verantwortlich. Hier hält sich die Politik aufgrund der bestehenden Gewaltenteilung heraus. AusGesetzgeber-Perspektive interessiert zunächst nur, ob das betroffene Verhalten tatsächlich durch ein Gesetzreguliert werden kann, oder ob es Gesetzeslücken gibt, durch die das Gesetz seine Wirkung verliert.Gesetzesbrecher wird es immer geben, aber ich bin zuversichtlich, dass das neue Gesetz nur schwer zu umgehenist. Somit ist die Prozedur in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt ganz klar: Bei einem konkretenAnfangsverdacht nimmt die Landesstaatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Konkrete juristische Sachverhaltenkönnen nur von Seiten der Judikative beurteilt werden. Es bleibt dann in der Rechtsanwendung abzuwarten, obsich ggf. unerwartete Lücken auftun, auf die der Gesetzgeber dann wieder reagieren kann.

Ich hoffe, hiermit Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““ css=“.vc_custom_1626419638839{background-color: #efefef !important;}“][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css=“.vc_custom_1611154110474{background-color: #efefef !important;}“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

25.02.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von R. Cap

[vc_column_text]Guten Morgen Herr Whittaker,

erklären Sie mir bitte warum Sie Genmaisanbau so toll finden? Wissen Sie welche Folgen das für den Menschen und den Boden hat? Was wissen Sie über die Bezeichnung 1507?

MFG
R.Cap[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Cap,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Thema Genmais (Stichwort: Maislinie 1507) hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. DerAnlass für diese Aufregung ist ein Antrag der Bündnis‘90/Die Grünen zur grünen Gentechnik. In diesem wurdeverlangt, dass die Bundesregierung gegen die Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507stimmen soll. Die Grünen haben in ihrem Antrag behauptet, dass bei der Maislinie 1507 Pfl anzenschutzmittel mitdem Wirkstoff Glufosinat verstärkt zum Einsatz kommt und somit die Umwelt beeinträchtigt wird. Diesem istentgegenzusetzen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA nach insgesamt 10-jährigerPrüfung in nicht weniger als sechs Gutachten zu folgendem Ergebnis kommt: Die Maislinie 1507 ist genausosicher wie konventioneller Mais. Glufosinat darf in Deutschland im Mais seit November 2013 ohnehin nichtangewendet werden.

Im Hinblick auf die Abstimmung im Europäischen Rat ist folgendes zu sagen: Die Bundesregierung hat diesenSachverhalt wegen unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Koalition nicht dem Parlament zur Abstimmungvorgelegt. Aufgrund dieser Meinungsdifferenzen hat man sich dann auch im Europäischen Rat enthalten. Daraufhatte ich als Abgeordneter des Wahlkreises Rastatt keinen Einfluss.

In Deutschland gibt es die oben beschriebene Art von Anbau zurzeit nicht und es wird sie vermutlich auch nichtmit der Maislinie 1507 geben. Außerdem: Die bestehenden strengen gesetzlichen Anbauvorschriften mitschuldunabhängigem Haftungsrisiko und Abstandsaufl agen sorgen dafür, dass in Deutschland der Anbaugentechnisch veränderter Pflanzen äußerst unattraktiv und fast unmöglich ist. Durch die Zulassung der Maislinie1507 ergeben sich darüber hinaus keine Änderungen im deutschen Recht. Es wird zurzeit vielmehr darüberdiskutiert, ob man die gesetzlichen Regeln verschärft.

Nichtsdestotrotz bleibt das Thema grüne Gentechnik auf der politischen Agenda. Ich bin der Meinung, dass überdieses Thema noch ausführlich diskutiert werden sollte – jedoch im Rahmen einer sachlichen Debatte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]

21.02.2014

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″]

Frage von A. Lambertz

[vc_column_text]Guten Tag Herr Whittaker,

Sie haben dem (Anti-) Korruptionsgesetz zugestimmt. Sind Sie tatsächlich der Meinung, daß durch dieses Gesetz Die Bestechung von Abgeordneten gemindert oder gar verhindert werden kann? Wenn ja, welche Bestimmung im Gesetzestext halten Sie hier genau für wirksam und in der Praxis durchsetzbar?
Wie kommen Sie zu diesem Schluß?

Wenn nein, warum haben Sie dann zugestimmt?
A. Lambertz[/vc_column_text]

Meine Antwort

[vc_column_text]Sehr geehrter Herr Lambertz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Zustimmung zum „Gesetz zur Strafbarkeit vonAbgeordnetenbestechung.“ Gerne möchte ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten begründen:

Unzweifelhaft handelt es sich bei der Bestechung sowie dem Sich-Kaufen-Lassen eines Mandatsträgers um eineStraftat, die verfolgt werden muss. Mit dem „Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung“ wurde ausmeiner Sicht ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Internationale Übereinkommen sowie die einschlägigeRechtsprechung des BGH zeigen den Regelungsbedarf seit einiger Zeit. Gleichzeitig setzen wir mit derVerabschiedung des Gesetzentwurfes eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Durch das neue Gesetz wird in Zukunft möglich sein, Bestechung und Bestechlichkeit von Volksvertretern mit biszu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Über den Tatbestand des Stimmenkaufs hinaus wird zukünftig jedeHandlung bei der Wahrnehmung des Mandats strafbar sein, für die ein Abgeordneter eine Gegenleistung in Formeines „ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten (…) fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.“Dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Fortschritt. Wird sich durch dieses Gesetz die Bestechung vonAbgeordneten vollkommen verhindern lassen? – Nein, ähnlich wie bei anderen Tatbeständen wird es nicht möglichsein, Straftaten durch entsprechende Gesetzesvorhaben gänzlich auszuschließen. Die Zuständigkeitskonzentrationbei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften wird jedoch in Zukunft sicherstellen, dassentsprechende Fälle mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden.

Zugleich galt es bei allen Überlegungen zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung das„freie Mandat“ eines Volksvertreters zu achten. Aktuelle Beispiele zeigen, dass bereits die Annahme eines„Anfangsverdachts“ wegen der damit einhergehenden negativen öffentlichen Wirkung schwere Konsequenzen füreinen Mandatsträger haben kann. Auf Initiative der Union trägt das neue Gesetz mit dem ergänzenden Zusatz „imAuftrag oder auf Weisung“ diesem Sachverhalt Rechnung. In den kommenden Monaten wird es nun nötig sein, dasTatbestandsmerkmal des „ungerechtfertigten Vorteils“ weiter inhaltlich zu konkretisieren und auf diese Weise klareGrenzen zu ziehen. Dieser Prozess wird aus meiner Sicht von zentraler Wichtigkeit bei der von Ihnenangesprochenen „praktischen Umsetzung“ des verabschiedeten Gesetzestextes sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Whittaker[/vc_column_text]

[vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“grid“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ z_index=““][vc_column][vc_empty_space height=“50px“][/vc_column][/vc_row][vc_column width=“1/4″][/vc_column][vc_column width=“3/4″][/vc_column]