
EU-Türkei-Abkommen tritt in Kraft
Am vergangenen Montag ist das Rücknahmeabkommen mit der Türkei in Kraft getreten. Dieser Vereinbarung hatten am 18. März 2016 alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugestimmt. Es umfasst Absprachen zum besseren Schutz der Außengrenzen sowie einen festen Mechanismus zur Rücknahme von Flüchtlingen. Mit diesen Maßnahmen möchte die EU die illegale Migration zurückdrängen und die Zahl der Flüchtlinge deutlich senken.
Die Kooperation mit der Türkei ist angesichts der akuten Flüchtlingskrise eine politische und humanitäre Notwendigkeit. Sie wurde unausweichlich, weil vor allem die südöstlichen EU-Staaten nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen wollten beziehungsweise konnten. Letzteres wird gerade in diesen Wochen deutlich, wenn man einen Blick auf die Zustände an der griechisch-mazedonischen Grenze wirft.
Die beiden wichtigsten Inhalte des Abkommens im Überblick:
- Rücknahme von Flüchtlingen: Alle Flüchtlinge und Migranten, die nach dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln angekommen sind, werden in die Türkei zurückkehren müssen. Prioritär will man jene Flüchtlinge zurückführen, die noch kein Asyl beantragt haben, deren Antrag unbegründet oder nicht zulässig ist.
- Kontingentlösung: Für jeden Syrer, der in die Türkei zurückgehen muss, nimmt die EU im Gegenzug einen Syrer auf. Diese 1:1-Lösung ist auf die Zahl von 72.000 Syrer begrenzt.
Das EU-Türkei-Abkommen zeigt, dass die EU trotz aller Differenzen in den vergangenen Monaten handlungsfähig ist. Darüber wird eines ganz deutlich: Die Fluchtursachen können nur von einer Staatengemeinschaft über Europa hinaus wirksam bekämpft werden.