Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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Fachkräfte-Einwanderungsgesetz – Im Austausch mit der Beton- und Fertigteilbranche

Auf Einladung des Fachverbands Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e.V. durfte ich in Baden-Baden an einer Gesprächsrunde zum geplanten Einwanderungsgesetz teilnehmen.

Mit rund 40.000 Beschäftigten, 1.000 Unternehmen und einem Jahresumsatz von über 6 Mrd. Euro ist die Betonfertigteilindustrie ein wichtiger Wirtschaftszweig. Auch in meinem Wahlkreis gibt es wichtige Unternehmen wie Birco, Hauraton oder Regenold Bausysteme.

Die Wirtschaft brummt und die Konjunktur ist gut. Aber es gibt auch ein großes Problem: Die Zahl der Auszubildenden ist stark rückläufig und viele Ausbildungsstellen können oft gar nicht besetzt werden. Fachkräfte fehlen unseren Unternehmen oft an allen Ecken und Enden.

Die Betonfertigteilindustrie setzt deshalb große Hoffnungen auf das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Auch ich begrüße dieses neue Gesetz, zu dem die Bundesregierung mittlerweile auch Eckpunkte verabschiedet hat.

Meine Erwartungen sind klar: Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir keine Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Wir wollen qualifizierte Einwanderer, die entsprechende Deutschkenntnisse und einen Arbeitsplatz haben – oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können während einer sechsmonatigen Arbeitssuche. Dafür wollen wir schnellere und einfachere Anerkennungsverfahren für berufliche und akademische Qualifikationen.

Ich möchte, dass sich ausländische Pfleger, Bauarbeiter oder Ingenieure in Deutschland willkommen fühlen. Endlose und komplizierte Visaverfahren wollen wir deshalb überprüfen und verbessern. Von einem „Spurwechsel“ von abgelehnten Asylbewerbern halte ich aber nichts.

Ich sehe hier die Gefahr, dass ein falscher Anreiz entsteht über das Asylrecht nach Deutschland zu kommen, um dann per Spurwechsel dauerhaft zu bleiben, auch wenn das Asylrecht was anderes sagt. Das Asylrecht ist ein individuelles Schutzrecht und kein Ersatzeinwanderungsrecht.