
30 Jul Fairer Lohn für Menschen mit Behinderungen
[vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text]Bei mir im Wahlkreis arbeiten knapp 1.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Diese Werkstätten sind ganz wertvolle Einrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen leisten.
Der Deutsche Bundestag hat vor kurzem eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes beschlossen. Dieses beträgt aktuell mindestens 80 Euro im Monat und wird bis August 2020 auf 119 Euro erhöht werden. Da Ausbildungslöhne an Grundlöhne gekoppelt sind, hätte das eigentlich zur Folge gehabt, dass auch der Grundlohn von Angestellten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhöht wird.
Das ist grundsätzlich auch richtig, damit sich die Entgelte im Ausbildungsbereich und im Werkstattbereich gleichmäßig entwickeln. Es kann nämlich nicht sein, dass nach einer gewissen Zeit die Auszubildenden in Werkstätten mehr Lohn erhalten als die Werkstattbeschäftigten.
Das Ausbildungsgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Der Lohn für die Werkstattbeschäftigten müssen allerdings von den Werkstätten selber übernommen und selbst erwirtschaftet werden.
Das hätte die Werkstätten – auch bei uns in Mittelbaden – vor nahezu unüberwindbare finanzielle Herausforderungen gestellt, berichtete mir Andreas Hemlein von der Lebenshilfe Baden-Baden/Bühl/Achern e.V. Anja Strätling von den Murgtalwerkstätten betonte: „Als Werkstätten bekommen wir keinen Sozialbonus, sondern müssen uns am freien Markt behaupten.“
Zusammen mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Erhöhung der Werkstattentgelte nun nicht ab dem 01.08.2019 in voller Höhe erhöht. Die Erhöhung der Grundlöhne erfolgt in vier Stufen beginnend ab dem 01.01.2020 bis zur vollen Geltung ab dem 01.01.2023.[/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Konkret heißt dies, dass der monatliche Grundbetrag des Werkstattentgeltes[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
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- ab dem 01.08.2019 nach wie vor 80 Euro,
- ab dem 01.01.2020 mindestens 89 Euro,
- ab dem 01.01.2021 mindestens 99 Euro,
- ab dem 01.01.2022 mindestens 109 Euro,
- ab dem 01.01.2023 mindestens 119 Euro beträgt.
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[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text]Für diese Übergangszeit wird das Ausbildungsentgelt in Werkstätten zwar in der Tat höher sein als die Entgelte der Werkstattbeschäftigten. Vertreter der Werkstätten und der Werkstatträte haben aber ihre Zustimmung signalisiert. Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt und das Problem zeitlich nur nach hinten geschoben wird.
Auf den ersten Blick scheinen diese Beträge sehr niedrig zu sein. Ihr müsst aber wissen: Menschen mit Behinderungen erhalten in der Regel eine Vielzahl von weiteren Leistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, Sozialversicherungsbeiträge, Grenzsicherung oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Leistungsstärkere Mitarbeiter erhalten zusätzlich auch noch einen sogenannten „Steigerungslohn“ von bis zu mehreren hundert Euro im Monat.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde von uns Abgeordneten beauftragt, bis 2023 das Entgeltsystem grundlegend zu überprüfen. Das ist ein politisch offener Prozess, der uns noch länger beschäftigen wird.
Mit den Behindertenbeauftragten Beate Wirth (Stadtkreis Baden-Baden) und Petra Mumbach (Landkreis Rastatt) sowie mit Andreas Hemlein und Anja Strätling von der Lebenshilfe diskutierte ich andere Ansätze, wie zum Beispiel die Übernahme des klassischen Mindestlohns.
Hier würde der Lohn natürlich signifikant steigern, aber die Beschäftigten müssten dann auch entsprechend alle bisherigen erhaltenen Leistungen finanzieren. Im Einzelfall könnten betroffene Mitarbeiter schlechter gestellt werden. In den kommenden Jahren geht es also darum, solche und andere Lösungen im Detail zu überprüfen und zu diskutieren.
Einig waren wir uns darin, dass wir ein gerechteres und transparenteres System brauchen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen von ihren Lohnzuwächsen mehr behalten dürfen, als es aktuell der Fall ist.
Ich werde am Thema dran bleiben, denn ich bin überzeugt: Menschen mit Behinderungen gehören ins Zentrum und nicht an den Rand der Gesellschaft![/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“][/vc_column][/vc_row]