
Frauen- und Kinderschutzhäuser: Bessere Ausgestaltung der Meldepflicht
Das Bundesinnenministerium hat eine Initiative angekündigt hat, um einen besseren Schutz von Frauen- und Kinderschutzhäusern zu ermöglichen.
Von Gewalt gefährdete Frauen- und Kinder brauchen den bestmöglichsten Schutz. Die meisten Gewaltschutzhäuser halten aus Sicherheitsgründen ihre Adresse deshalb streng geheim und geben nur ein Postfach bekannt. Nach geltendem Melderecht besteht jedoch auch für Frauen, die sich in einer solchen Schutzeinrichtung befinden nach einer gewissen Zeit eine Meldepflicht, die die Angabe einer konkreten Wohnadresse erfordert. Auch wenn der Gesetzgeber durch den Eintrag einer Auskunftssperre Schutzmechanismen eingebaut hat, gibt es Fälle und Situationen bei denen die Angabe der konkreten Wohnadresse unumgänglich ist, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Kontos oder bei der Ausstellung eines Ausweises.
Das Problem wurde mir im Sommer 2018 bei einem Besuch des gemeinsamen Frauen- und Kinderschutzhaus des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt erläutert. Brigitte Schäuble, 1. Vorsitzende des Trägervereins, bat mich damals, das Thema mit nach Berlin zu nehmen.
Seitdem führte ich im Deutschen Bundestag mehrere Gespräche, um einen besseren Schutz für die von Gewalt betroffenen Frauen zu erreichen. Politischen Rückenwind erhielt ich durch einen entsprechenden erfolgreich angenommenen Antrag der Frauen Union beim letzten CDU-Bundesparteitag mit dem Titel „Meldepflicht in Gewaltschutzhäusern sicher ausgestalten.“
Zusammen mit Sylvia Pantel MdB, die in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Thema Frauenhäuser betreut, organisierte ich jetzt ein Sachgespräch, das zu einer konkreten Zusage des zuständigen Ministeriums führte.
Teilgenommen haben an dem Sachgespräch mehrere Bundestagsabgeordnete, Vertreterinnen des bundesweiten Dachverbandes Frauenhauskoordinierung e.V. und Beamte des Bundesinnenministeriums. Aus meinem Wahlkreis nahm auch Brigitte Schäuble an dem Gespräch teil, um die Ministerialbeamten für die spezielle Problematik zu sensibilisieren.
Positiver Ausgang: Ich freue mich, dass das Bundesinnenministerium unser Anliegen verständnisvoll aufgenommen hat und schon im Herbst einen Veränderungsvorschlag vorlegen möchte! Zusammen mit Brigitte Schäuble hoffe ich auf eine baldige klare Regelung zum besseren Schutz der Betroffenen.
Information für betroffene Frauen: https://www.frauenhaus-baden-baden-rastatt.de/