
06 Nov Kein Geschäft mit dem Tod
[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css_animation=““][vc_column][vc_empty_space height=“15px“][vc_column_text]Mit meinen 30 Jahren ist der Tod für mich gefühlt noch sehr weit weg. In unserer heutigen Gesellschaft taucht er auch nicht so sichtbar auf, wie das in früheren Generationen der Fall gewesen sein mag. Meine Oma ist die erste und bis heute einzige enge Verwandte meiner Familie, deren Tod ich erlebt habe. Daher ist die Diskussion um die Sterbehilfe für mich besonders schwer zu fassen. Lange Zeit wollte ich mich nicht damit auseinandersetzen. Doch dann änderte ich meine Meinung und versuchte, so viele Eindrücke wie möglich zu sammeln.
Dabei habe ich zum Beispiel ein Praktikum in einem Hospiz gemacht, wo ich einen sterbenden Bewohner begleiten durfte. Ich konnte sehen, wie der letzte Lebensweg konkret aussieht und wie sich Angehörige, Pfleger, Ärzte um die Personen kümmern. Bei einer Podiumsdiskussion, die ich veranstaltet habe, waren Vertreter aller Meinungen anwesend, von ganz liberal bis ganz konservativ. Selbstverständlich habe ich mir auch angeschaut, was in Deutschland heute schon möglich ist. Ich war ganz erstaunt, dass wir bereits ein sehr liberales Land sind. Umso mehr stellte sich mir die Frage, was denn jetzt konkret noch vom Bundestag geregelt werden muss.
In der Tat ist das für mich die Schlüsselfrage bei der Abstimmung gewesen. Ein totales Verbot von jeglicher passiver Sterbehilfe, wie sie schon in Deutschland existiert, halte ich für falsch. Demnach dürften dann sogar Familienangehörige nicht mehr mal Beihilfe leisten, ohne sich strafbar zu machen. Damit treiben wir aber viele Menschen in eine Zwickmühle. Halten sie sich nach Recht und Gesetz, müssen sie ihren liebsten Angehörigen beim Leiden zusehen. Leisten sie dennoch Beihilfe, um den Wunsch ihrer Angehörigen zu erfüllen, machen sie sich strafbar. Dann haben wir den Staatsanwalt sehr schnell in den Familien, was ich nicht gut fände.
Dem gegenüber stehen zwei liberalere Ansätze, der die Sterbehilfe durch Ärzte und andere Personen erlaubt. Allerdings halte ich zum einen die Regeln für ziemlich detailliert und komplex. Es finden sich genau Vorschriften, wer wann was machen darf. Das halte ich nicht für praktikabel. Zum anderen wird versucht, die Gruppe von Patienten zu definieren, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Unter anderem muss eine Krankheit unabweislich tödlich verlaufen. Allein das kann schon ein schwammiger Begriff sein. Eine Krankheit wie Multiplesklerose oder Parkinson verläuft definitiv tödlich, aber zwischen der Diagnose und dem Tod können noch viele Jahre vergehen. Eine solche Regelung kann diese betroffenen Menschen in den Tod „hineintreiben“. Gleichzeitig wird es sicherlich Gruppen geben, wo eine Krankheit zwar nicht tödlich verläuft, aber der Leidensdruck unermesslich ist. Ich halte es daher für unverantwortlich, wenn wir uns im Bundestag anfangen zu entscheiden, welche betroffenen Menschen nun die ärztliche Sterbehilfe annehmen darf und welche nicht. Ich vermute, wir werden in eine Beliebigkeit hineinkommen, die ich nicht verantworten kann.
Deshalb habe ich mich für den Antrag von Brand entschieden. Er regelt lediglich, dass geschäftsmäßige Sterbebegleitung strafbar ist. Das heißt, Unternehmen, Vereinen und Organisationen wird verboten, für die Sterbehilfe Werbung zu machen und sie zu fördern. Ärzte werden von dieser Regelung nicht kriminalisiert. Ein Arzt hat per se schon mal kein Geschäft, das auf die Sterbehilfe ausgerichtet ist. Außerdem ist die konkrete Zahl der Sterbebegleitung durch einen Arzt heute schon sehr gering, sodass auch hier nicht von Regelmäßigkeit gesprochen werden kann. Die Ärzteschaft sieht das mehrheitlich auch so. Gerade bei so einem sensiblen Thema ist es richtig, möglichst behutsam, vorsichtig die Gesetze zu ändern. Genau das garantiert der Antrag von Brand. Deshalb stimme ich dafür.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]