Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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NEIN zu häuslicher Gewalt

Auf Einladung von Brigitte Schäuble, 1. Vorsitzende des Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und Landkreis Rastatt, besuchte ich das Schutzhaus in meinem Wahlkreis. Wichtig: Aus Sicherheitsgründen wird der Standort streng geheim gehalten.

Das Haus, welches in der Region seit 24 Jahren besteht, bietet 20 Plätze, um gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, die sich in einer akuten Notsituation befinden, kurzfristig unterzubringen. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 60 Tage. Die Durchschnittsbelegung lag 2017 bei 102 %, was die höchste Belegungszahl seit Bestehen der Einrichtung darstellt.

Finanziert wird der Aufenthalt und die psychosoziale Betreuung der Frauen und Kinder durch Tagessätze, die mit den Sozialämtern des Landkreises und der Stadt Baden-Baden ausgehandelt sind. Über Spenden werden einzelne Projekte und besondere Anschaffungen finanziert, die eine besondere Bereicherung darstellen und nur durch diese großzügige Unterstützung möglich sind.

Getragen wird das Frauen- und Kinderschutzhaus von einem ehrenamtlich tätigen Verein, der das rechtliche Rahmengerüst als Mieter des Hauses und als Arbeitgeber bildet. Um die Betreuung der Frauen und Kinder kümmern sich insgesamt 7 Mitarbeiterinnen, welche sich 3 Vollzeitstellen teilen. Der Trägerverein finanziert aus eigenen Mitteln zusätzlich eine halbe Stelle für die pädagogische und psychosoziale Betreuung der Kinder, um sie bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse zu unterstützen.

Von der Politik erhofft sich der Trägerverein Unterstützung, was die Melde- und Adressproblematik betrifft. Nach Bundesmeldegesetz besteht spätestens nach sechs Monaten eine Meldepflicht. Damit sei der Einrichtungsschutz in Gefahr, warnte Schäuble. Auch wenn im Melderegister Auskunftssperren für Personen oder ganze Wohnobjekte eingetragen werden könnten, muss für die Eröffnung eines Kontos oder für die Ausstellung eines Ausweises die tatsächliche Wohnadresse angegeben werden. Hier sei für Frauen in Schutzeinrichtungen eine Ausnahmeregelung notwendig. Ebenfalls wurde ich gebeten, mich in Berlin weiterhin für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen. „Wir könnten noch viel mehr Frauen helfen, wenn die Frauen schneller eine bezahlbare Wohnung fänden und wieder ausziehen könnten“, so Schäuble.

Ich finde: Häusliche Gewalt, egal ob physisch oder psychisch, lässt sich nicht rechtfertigen. Es ist gut, dass dieses Thema nicht mehr verharmlost oder tabuisiert wird. Trotzdem müssen wir als Gesellschaft noch große Fortschritte machen, damit nicht mehr die Frauen und Kinder ausziehen müssen, wenn die Männer gewalttätig werden. In der Zwischenzeit ist es beruhigend zu wissen, dass es in meinem Wahlkreis ein sicheres Schutzhaus gibt, geführt von einem engagierten Team und einem motivierten Trägerverein. Die politischen Anliegen nehme ich selbstverständlich gerne mit nach Berlin.

Kennst du auch Frauen im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt, die von körperlicher und/oder seelischer Gewalt betroffen sind? Hier gibt es für Betroffene mehr Informationen.

»» Informationen zum Frauenhaus