Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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Spargel und Erdbeeren aus der Heimat müssen weiterhin erschwinglich sein!

Bei einem Gesprächstermin mit Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer, signalisierte ich politische Unterstützung für die Obst- und Gemüsebranche.

Heute schon fehlen vielen Spargel- und Erdbeeranbauern Erntehelfer, um die Ernte vollständig einzufahren. Deutschlandweit werden dafür mindestens 180.000 Erntehelfer für mindestens drei Monate im Jahr benötigt, erläuterte mir Schumacher beim Gespräch, das im Huber-Hof in Iffezheim stattfand.

Die Lage am Arbeitsmarkt habe sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert, ergänzte Hausherr Joachim Huber, der in der Hauptsaison bis zu 180 osteuropäischer Erntehelfer anstellt. Der Anteil von Polen sei in seinem Betrieb dabei stark zurückgegangen, wohingegen der Anteil an rumänischen Erntehelfern drastisch gestiegen sei.

Eine aktuelle Übergangsregelung, welche im Rahmen des Mindestlohngesetzes eingeführt worden ist, erlaubt seit 2015 eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung mit einer Dauer von drei Monaten (70 Tagen) pro Jahr. Ab 2019 soll die maximale sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer jedoch auf zwei Monate (50 Tage) pro Jahr reduziert werden.

Vorstandssprecher Schumacher warnte: Für die Landwirtschaft, insbesondere für unsere Spargel- und Erdbeerbauern ist das aufgrund des steigenden Mindestlohnes und der angespannten Erlössituation kaum realisierbar. Und der Anreiz für osteuropäische Erntehelfer die Arbeit überhaupt anzunehmen, sinkt dramatisch, wenn es beim Lohn zu Abzügen von 20% kommt. Hinzu kommt: Ausländische Erntehelfer beziehen quasi keine Leistungen aus dem deutschen Sozialsystem weil sie in der Regel privat durch den Arbeitgeber krankenversichert werden und 20 Jahre in Deutschland je drei Monate arbeiten müssten, um die Rentenanwartschaft von fünf Jahren zu erreichen.

Im September werden wir im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales dieses Thema besprechen. Ich unterstütze auf jeden Fall die Forderung, den kurzfristigen Beschäftigungszeitraum bei drei Monaten (70 Tagen) über 2018 zu belassen.

Wir wollen auch weiterhin heimischen Spargel und Erdbeeren für einen erschwinglichen Preis erwerben. Dafür brauchen wir aber ausländische Erntehelfer, deren Anstellung wir erleichtern und nicht erschweren sollten!