Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Klinikums Mittelbaden

Da mich via Bürgerschreiben und Social Media in der letzten Zeit viele unterschiedliche Fragen zur geplanten Weiterentwicklung des Klinikums Mittelbaden erreicht haben, möchte ich auf diesem Wege zu den häufigsten Fragen Stellung nehmen.

Wieso schließen immer mehr Geburtskliniken?

Wir haben ein demografisches Problem. Es werden einfach zu wenig Babys geboren. 1964, auf dem Höhepunkt des Baby-Booms, kamen knapp 1,4 Millionen Kinder auf die Welt. 2014 wurden in Deutschland nur noch leicht über 700.000 Kinder geboren. Wir sprechen also von einem Geburtenrückgang von 50% in den letzten 50 Jahren. Da überrascht es nicht, wenn die Zahl der Geburtenkliniken ebenfalls sinkt.

Ist Zentralisierung im Gesundheitsbereich immer schlecht?

Der CDU geht es um die beste medizinische Betreuung bei verantwortbaren Kosten. Alltägliche Leistungen, wie die der Hausärzte, brauchen wir dezentral. Andere Leistungen verlangen nach einem hohen Spezialisierungsgrad, um Qualität zu sichern. Da Frauen heute später Kinder bekommen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von komplizierten Geburten. Für solche Fälle braucht es viel Erfahrung. Da reicht eine Geburt pro Tag nicht aus, wie es bei der Bühler Geburtsstation bis jetzt quasi der Fall war. Es werden mehrere Geburten benötigt, damit Ärzte für alles vorbereitet sind und damit gut ausgebildete Fachärzte dort überhaupt arbeiten wollen. Genau hier kann Zentralisierung helfen. Nur mit hoher Kompetenz und viel Routine lässt sich Spitzenmedizin anbieten. Der Preis für höhere Qualität sind etwas längere Anfahrtswege. Solange diese Wege medizinisch vertretbar sind, sollte es uns dieser Preis wert sein.

Geht es bei Qualität nicht auch um andere Werte als reine Spitzenmedizin? Was ist denn mit Frauen, die möglichst interventionsarm entbinden wollen?

Das Argument, den Qualitätsbegriff auf Aspekte wie Betreuung und Zuwendung auszudehnen, nehme ich ernst. Dafür hat der Bund letztes Jahr auch die Wochenbettbetreuung durch Hebammen von acht auf zwölf Wochen verlängert. Diese Aspekte ersetzen aber nicht die Präsenz eines ärztlichen Geburtshelfers und eines Kinderarztes. Einige verteidigen das Recht, möglichst interventionsarm zu gebären in der Hoffnung: „Es wird schon gut gehen!“. Diese individuelle Wahlfreiheit respektiere ich. Ich möchte jungen Müttern nicht vorschreiben, wie sie zu entbinden haben. Ich teile aber nicht die Auffassung, dass der Staat für interventionsarme Geburten besondere Anreize setzen muss. Selbst bei einer normalen Schwangerschaft kann es bei der Geburt zu unerwarteten Komplikationen kommen. Wenn dann keine Fachärzte vor Ort sind, ist das neugeborene Baby lebenslang geschädigt. Und die Allgemeinheit muss die Mehrkosten mittragen. Beides kann und will ich nicht verantworten. Deshalb verteidige auch ich das Prinzip „Maximale Sicherheit für Mutter und Kind!“.

Muss sich eine Geburtshilfe immer „rechnen“?

Die Geburtshilfe ist ja Teil des Gesundheitswesens. Die Betriebs- und Behandlungskosten in Krankenhäusern werden nicht vom Bund, sondern durch unsere Krankenkassenbeiträge finanziert. Der Bund gibt lediglich die Rahmenbedingungen vor. Wenn eine junge Mutter ein Kind zur Welt bringt, werden die Kosten nicht aus der allgemeinen Steuerkasse bezahlt, sondern von den Beitragszahlern. Wenn Überkapazitäten bestehen, die medizinisch nicht notwendig sind, sollten diese abgebaut werden. Denn sonst müssen alle Menschen diese Überkapazitäten mit immer höheren Krankenkassenbeiträgen  bezahlen. Gerade junge Eltern können daran kein Interesse haben. Sie spüren jeden Euro, der am Ende des Monats auf dem Gehaltskonto fehlt.

Ich habe in letzter Zeit oft vom Krankenhausstrukturgesetz gelesen. Hat dieses Gesetz wirklich zu Nachteilen geführt?

Die aufgekommene Kritik am Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) weise ich zurück. Dieses wurde auf Grundlage eines Konsenspapiers des Bundes und aller Bundesländer, inklusive Baden-Württemberg, festgelegt. Mit diesem Gesetz, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist, hat der Bund seine Hausaufgaben erstmal gemacht. Damit werden in Zukunft bis zu 1,7 Milliarden Euro pro Jahr in die Hand genommen, um die Krankenhauslandschaft zu stärken. Darunter fallen Maßnahmen wie die teilweise Finanzierung von Tariferhöhungen, mehr Pflegestellen für pflegebedürftige Patienten, ein besseres Hygieneprogramm, ein Fonds zur Unterstützung von Umstrukturierungsmaßnahmen und ein Ausbau der Notfallversorgung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft – die Interessensvertretung aller Krankenhäuser – lobte das Gesetz als „Krankenhausreform mit Zukunftsperspektive“. Die Annahme, Berlin würde festlegen, wie viel Geld die Krankenhäuser pro Behandlung erhalten, stimmt auch nicht. Der Landesbasisfallwert spielt hier die tragende Rolle. Dieser Wert wird von der Selbstverwaltung, also von den Krankenhäusern und den Krankenkassen, festgelegt. Der Bund ist nicht für das Verhandlungsgeschick der baden-württembergischen Krankenhäuser verantwortlich. Was unsere Krankenkassenbeiträge und das Krankenhausstrukturgesetz nicht abdecken, sind die unzureichenden Investitionen in die bauliche und medizinische Infrastruktur der Krankenhäuser. Dafür sind die Länder zuständig. Diese Investitionen gehen deutschlandweit seit Jahrzehnten kontinuierlich zurück. Die Krankenhäuser sind gezwungen, die betriebswirtschaftlich erforderlichen Investitionen selbst zu finanzieren. Das ist das ungelöste Hauptproblem der Krankenhauspolitik. Die Länder müssen hier mehr in die Pflicht genommen werden.

Gibt es beim Bühler Krankenhaus nun ein „Sterben auf Raten“? Was können und wollen Sie als MdB tun, um das zu verhindern?

Ich kann nachvollziehen, dass sich Bühler Kommunalpolitiker für das Bühler Krankenhaus einsetzen. Als Bundestagsabgeordneter ist es aber meine Aufgabe, auf die Situation im ganzen Wahlkreis und in ganz Deutschland zu achten. Falls mir in meinem Wahlkreis massive Probleme mit der Gesundheitsversorgung aufgefallen wären, hätte ich bereits auf den Tisch gehauen. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Durch Spezialisierungen wird höhere und nicht niedrigere medizinische Qualität erreicht. Ich unterstütze die Strategie des Klinikums Mittelbaden, den Standort Bühl durch die Verlagerung von planbaren und leicht durchführbaren Operationen zu stärken. Ich begrüße auch den Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion, für die kleinen Standorte in Forbach, Bühl und Ebersteinburg ein tragfähiges Zukunftskonzept zu entwickeln. Wir dürfen aber den Menschen nichts vormachen und keine falschen Versprechen geben, die in 10 Jahren nicht einlösbar sind. Wenn es nicht anders geht, dann muss man auch deutlich sagen: „Lieber eine Fachklinik, als gar keine Klinik.“

Wie kann die wohnortnahe medizinische Versorgung gesichert werden, vor allem im ländlichen Raum?

Auch hier hat der Bundestag letztes Jahr mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wichtige neue Leitlinien gesetzt. Dank telefonischer Terminservicestellen kann jeder gesetzlich Versicherte jetzt innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Gerade für Hausärzte im ländlichen Raum braucht es mehr finanzielle Anreize und bessere Arbeitsbedingungen. Ärzte werden in Zukunft besser verteilt werden müssen. Wo Unterversorgung besteht, können ab sofort Stipendien oder Zuschüsse für Praxiseinrichtungen vergeben werden. Die Kehrseite der Medaille: Wo Überversorgung besteht, werden etliche Praxen nicht mehr nachbesetzt werden können. In meinem Wahlkreis sieht es im Moment so aus, dass es in Baden-Baden zu viele und in den Gebieten Rastatt, Murgtal und Bühl zu wenig Hausärzte gibt. Auch hier gilt: Weg von Kirchturmdenken und hin zu einer sinnvollen Verteilung. Ebenso sehe ich einen dringenden Bedarf für mehr Studienplätze im Fach Medizin. Es kann nicht sein, dass an vielen Universitäten nur 1,0 Abiturienten studieren dürfen. Die Nachfrage nach Studienplätzen in Medizin als auch nach ausgebildeten Ärzten ist riesig. Die Länder müssen entsprechende Angebote schaffen.