
20 Mrz Warum Maghreb-Staaten sichere Herkunftsländer werden müssen
[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]Vor kurzem hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer abgelehnt. Damit hätten Asylanträge von Marokkanern, Tunesiern und Algeriern leichter abgelehnt werden können. Der Bundestag hatte das Gesetz schon im vergangenen Mai beschlossen, es scheiterte nun an der Blockadehaltung der Grünen und Linken im Bundesrat.[/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“][/vc_column][/vc_row][vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]
Warum halte ich diese Blockadehaltung für falsch?
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- Die meisten Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten kommen aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Das Asylrecht richtet sich jedoch gezielt an politisch Verfolgte und somit nicht an diese Personengruppe.
- Ein weiterer Beleg für die Motivlage der Flüchtlinge aus Marokko, Tunesien und Algerien ist die niedrige Anerkennungsquote von etwa einem Prozent.
- In den vergangenen Jahren erreichte die Zahl der Asylanträge Höchststände. Um in Zukunft eine rasche Bearbeitung sicherzustellen, muss sich das Asylrecht wieder auf seine eigentliche Funktion des Schutzes für politisch Verfolgte reduzieren.
- Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten sind in Deutschland überproportional an Straftaten beteiligt.
- Die Bundesregierung hatte in einer Protokollnotiz sogar einen Kompromiss angeboten. Demnach sollten gefährdete Gruppen wie Homosexuelle, Journalisten oder religiöse Minderheiten im Asylverfahren grundsätzlich nach bisheriger Gesetzeslage behandelt werden.