Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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Weniger Dampf – mehr Jugendschutz

Es hat sich ausgedampft. Die zurückliegende Sitzungswoche war eine gute Woche für den deutschen Jugendschutz. Am Donnerstag hat der Bundestag das „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ verabschiedet.

Hinter diesem etwas sperrigen Titel steckt ein wichtiges Jugendschutzgesetz, mit dem wir unsere Kinder und Jugendlichen noch besser vor den Gefahren des Rauchens schützen können.

Was regelt das Gesetz?

Bei E-Zigarette und E-Shisha handelt es sich um elektronische Inhalationsprodukte. Sie sind unter Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren zunehmend beliebt geworden.

Beim Rauchen von E-Zigarette und E-Shisha werden aromatisierte Flüssigkeiten (Liquids) verdampft und inhaliert. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es stehen diverse Geschmacksrichtungen zur Auswahl: von Schokolade über Fruchtaromen ist alles dabei.

Nach der bisherigen Rechtslage handelt es sich bei diesen Produkten nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Für E-Zigarette und E-Shisha gab es also bisher kein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche.

Mit dem neuen Gesetz schließen wir diese bestehende Rechtslücke und erweitern den strengen Jugendschutz auch auf E-Zigaretten und E-Shishas. Das Gesetz sieht daher ein Verkaufsverbot für diese Produkte an Kinder und Jugendliche vor, das auch für den Versandhandel gilt.

Warum brauchen wir das Gesetz?

Die hohen gesundheitlichen Risiken von Nikotin sind seit langem bekannt. Jetzt belegen Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums gesundheitliche Risiken auch durch den Konsum von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten.

Beim Dampfen von elektronischen Inhalationsprodukten können Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, entstehen. Diese stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Außerdem enthalten die Dämpfe von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel, die die Lunge chronisch schädigen können. Dies wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern und Jugendlichen die Lungenentwicklung.

Und noch eine weitere Gefahr geht von E-Zigaretten und E-Shishas aus: Der vermeintlich harmlose Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten kann Kinder und Jugendliche dazu verleiten, neue Reize zu suchen und über kurz oder lang auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder sogar herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Deshalb ist klar: Diese Produkte sind gesundheitsgefährdend und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.