
Whittaker begrüßt Einigung zum „Mindestlohn im Sport“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker befürwortet die vereinfachten Regelungen für Vertragsamateure beim „Mindestlohn im Sport“. Es geht im Kern darum, dass Vertragsamateure im Sport mit einem Minijob nicht in einem Arbeitsverhältnis tätig sind und deshalb nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Der hiesige Abgeordnete und Arbeitsmarktpolitiker Kai Whittaker ist zufrieden mit dieser Klarstellung: „Viele Sportvereine und -verbände haben jetzt Klarheit, inwieweit der Mindestlohn im Minijobbereich angewendet wird.“ Dies bedeute auch, dass sich Sportvereine nicht mit Dokumentationspflichten herumkämpfen müssten, so Whittaker.
Übungsleiter und Trainer fallen auch nicht unter den Mindestlohn, da diese Tätigkeiten in den meisten Fällen ehrenamtlicher Natur sind. Für Vertragsamateure oberhalb der Minijob-Grenze gibt es keine einheitlichen Regelungen. Hierbei ergibt eine Einzelfallprüfung, ob ein Vertragsspieler unter das Mindestlohngesetz fällt oder nicht.
In den vergangenen Wochen hatte es zur Anwendung des Mindestlohns im Amateursport einige Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Vertretern des Deutsch-Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie des Deutschen Fußball Bundes (DF) gegeben.