Wir regeln die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu
Diese Woche hat der Bundestag eine der wichtigsten Reformen dieser Legislaturperiode abgeschlossen: die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Die Reform ist notwendig, da 2019 der Solidarpakt II auslaufen wird. Außerdem dürfen die Bundesländer ab 2020 aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz keine neuen Schulden mehr machen. Der Handlungsdruck war also groß, um frühzeitig für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen.
Der Kern der Reform ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Der finanzielle Ausgleich zwischen den Ländern erfolgt künftig vor allem über die Umsatzsteuer.
- Künftig wird der Bund die Länder finanziell deutlich entlasten: Der Bund zahlt ab 2020 jährlich rund zehn Milliarden Euro in das Ausgleichssystem. In den Folgejahren steigt dieser Betrag.
- Im Gegenzug für seine finanzielle Unterstützung erhält der Bund zusätzliche Kompetenzen und Rechte von den Ländern: Die Weisungsbefugnisse des Bundes gegenüber den Ländern beim Vollzug der Steuergesetze werden gestärkt. Außerdem darf der Bundesrechnungshof zukünftig die Verwendung von Bundesmitteln durch Länder, Kommunen und Private umfassend prüfen.
Neben der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs regelt das Gesetzespaket auch folgende Bereiche neu:
Der Bund kann künftig finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen und stellt dafür zusätzlich 3,5 Milliarden Euro bereit. Das so genannte Kooperationsgebot des Grundgesetzes bleibt jedoch bestehen.
Der Unterhaltsvorschusses wird erweitert für Kinder bis 18 Jahre. Damit unterstützen wir Alleinerziehende und ihre Kinder.
Es wird eine Infrastrukturgesellschaft gegründet, die künftig für Bau und Erhalt der Autobahnen zuständig sein soll. Sie bleibt im Eigentum des Bundes.
Wir bringen die Digitalisierung der Verwaltung voran: Der Bund richtet ein zentrales Bürgerportal ein, über das auch die Länder und Kommunen ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen. Damit machen wir die Verwaltung bürgerfreundlicher.