Kai Whittaker | Bundestagsabgeordneter
Kai Whittaker (*10.04.1985 in Baden-Baden) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rastatt. Seit seiner ersten Legislaturperiode ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Die Themen, die den Ausschuss A&S beschäftigen, sind ganz nah am Leben der Menschen: Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, soziale Sicherungssysteme und Rente, Inklusion und Teilhabe.
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Zeitarbeit als gute Alternative

Bei einem Unternehmensbesuch bei der APS Gastro-Service GmbH erkundigte ich mich über aktuelle Themen und Herausforderungen im Zeitarbeitssektor. 

Zeitarbeit kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine gute Alternative sein, betonte Karsten Banzhaf, der Geschäftsführende Gesellschafter. Im gastronomischen Sektor können durch Zeitarbeit krankheits-, urlaubs-, oder auftragsbedingte personelle Engpässe überwunden werden. Für Arbeitnehmer eröffnen sich die Option auf einen sicheren Arbeitsplatz, passende Weiterbildungen und berufliche Abwechslung, erklärte mir Banzhaf.

Die APS Gastro-Service GmbH hat seinen Hauptsitz in Iffezheim und weitere Filialen in Rastatt und Stuttgart. Über 100 Mitarbeiter sind in Voll- bzw. Teilzeit angestellt. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit der Iffezheimer Firma, werden aber in Einsatzunternehmen in ganz Baden-Württemberg überlassen. Fast 100 % der Arbeitnehmer arbeiten mit einem für die Branche geltenden Tarifvertrag, auch APS Gastro-Service GmbH. Mit Flüchtlingen hat die Firma bislang viele gute Erfahrungen gemacht.

Die Gesetzesreform zur Zeitarbeit, welche die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles im Jahr 2016 beschlossen hat, sieht Banzhaf hingegen kritisch. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit können seitdem höchstens 18 Monate am Stück einem Unternehmen überlassen werden.

Das Gesetz beabsichtigte Zeitarbeiter zu schützen, gehe aber an der Realität vorbei, kritisierte Banzhaf. „Auch wenn sämtliche Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer, vollkommen zufrieden sind, gibt es keine Möglichkeit, den Einsatz fortzusetzen. Stattdessen muss der Arbeitnehmer abgezogen und in einen anderen Einsatz wechseln. Hierdurch fällt er auf ein geringeres Einkommen zurück. Wem nützt dies?“, so Banzhaf.

Diesen Punkt nehme ich gerne nach Berlin mit. Im Jahr 2020 wollen wir im Deutschen Bundestag das Gesetz evaluieren. Auch eine weitere Kritik nahm ich wohlwollend auf: Jeden Arbeitnehmer-Überlassungsvertrag müssen Zeitarbeitsfirmen bislang in doppelter, ausgedruckter Form archivieren. Die Digitalisierung macht solchen Papierkram doch überflüssig. Hier sollten wir uns mit einer digitalisierten Textform statt einer ausgedruckten Schriftform begnügen.